Wittgenstein. Sommer ist Grillzeit. Aber was, wenn man keinen eigenen Garten hat? Eine Auflistung der öffentlichen Grillplätze in Wittgenstein.

Was passt besser zum Vatertag als Wandern, Bier – und Grillen? Viele Menschen haben zuhause im Garten die Möglichkeit, Essen auf dem Grill zuzubereiten – manchem fehlt jedoch der Platz dazu oder er will die Grill-Party in eine Wanderung einbinden. Ob das in Wittgenstein möglich und erlaubt ist – und wo man keinesfalls grillen sollte.

Das Grillen im öffentlichen Raum ist in NRW nur auf dafür ausgewiesenen Plätzen und Anlagen erlaubt – das teilt die Verwaltung der Stadt Bad Laasphe auf Anfrage mit: „Es gibt ein paar Grillhütten/-plätze auf dem Gebiet der Stadt Bad Laasphe, die sich allerdings in Trägerschaft von Dorfgemeinschaften, Ortsheimatvereinen, Nachbarschaftsvereinen oder anderen Institutionen befinden.“

Öffentliche Anlagen und Plätze in Trägerschaft der Stadt Bad Laasphe, in beziehungsweise auf denen das Grillen ausdrücklich erlaubt ist, gebe es nicht.

Grillplatz im Zentrum Erndtebrücks

In Erndtebrück kann auf dem Grillplatz unterhalb des Wanderparkplatzes am Zinsebach in Zinse gegrillt werden. Im Ederauenpark ist eine Grillstelle vorhanden, die nach vorheriger Reservierung bei der Gemeindeverwaltung genutzt werden kann. Reservierungen sind in Kürze möglich. Allgemeingültig ist Grillen auf öffentlichen Grünflächen im Rahmen der Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandgefahren oder keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu befürchten sind. Ausgenommen sind natürlich gesetzlich geschützte Naturflächen (z. B. Naturschutzgebiete).

Grillen im Wald ist grundsätzlich verboten, außerhalb sind Mindestabstände zum Wald zu beachten. Ausnahme in Wäldern können lediglich spezielle Plätze zum Grillen sein, wo dieses Verbot dann natürlich nicht gilt (z. B. Grillplatz Zinse). In der aktuell gültigen ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Erndtebrück ist derzeit keine Regelung zum öffentlichen Grillen enthalten. Daher sind auch keine Bestimmungen bezüglich Verstößen von unerlaubtem Grillen und somit die dazugehörigen Ahndungsmöglichkeiten explizit geregelt. Als Folge davon gab es somit in den letzten Jahren keine Verstöße, die geahndet werden konnten.

Elf Grillplätze in Bad Berleburg

Die Stadt Bad Berleburg listet folgende Grillplätze im Stadtgebiet auf: Erholungsanlage In der Linze; (Wunderthausen, Im Wiesengrund, Anlage mit Park und Spielplatz, Bolzplatz und Schutzhütte mit Grillstelle); Erholungsanlage Odeborntal (Girkhausen, geeignet für 50 bis 80 Personen, Wasser, Strom und Toiletten vorhanden); Grillanlage Steinert (Hellersbacher Weg, Diedenshausen, Strom, Wasser, Toiletten vorhanden, gegen Nutzungsentgelt);

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Grillhütte Köppel (Zum Köppel, Arfeld, geeignet für 200 Personen, Strom, Wasser, Toiletten vorhanden, gegen Nutzungsentgelt auf Anfrage, unter Tel. 02755/411); Auf dem Struthbach (Christianseck, Verkehrs- und Heimatverein Christi­anseck, geeignet für 70 Personen, Strom, Wasser, Toiletten vorhanden, gegen Nutzungsentgelt, Tel. 02750/301); Grillhütte Vor dem Laibach (Wemlighausen, bis 60 Personen, Wasser, Strom, Toiletten vorhanden); Grillplatz Hemschlar (Am Rundweg, Tel. 02751/4080597, geeignet für 50 bis 80 Personen, Wasser, Strom, Toiletten vorhanden); Grillplatz Wingeshausen (Wingeshausen, Tel. 02759/7175, SGV Wingeshausen); Rastplatz Bismarcksäule (Schutzhütte mit zwei Grillstellen); Rastplatz Eberbach (Wingeshausen, Hellweg, offene Anlage, Schutzhütte mit Grillstelle); Rastplatz Mennerbachtal (Elsoff, Anlage mit Schutzhütte, zwei Grillstellen, Wassertretbecken, kein Platzplatz vorhanden).

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Ebenfalls gut zu wissen: „Das unerlaubte Grillen in der Öffentlichkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden, dessen Höhe im Einzelfall zu prüfen ist“, macht die Stadtverwaltung Bad Laasphe deutlich. Und: „Generell empfiehlt sich das Grillen in privaten Anlagen wie etwa dem eigenen Garten – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund der im Sommer tendenziell hohen Waldbrandgefahr.“

„Natürlich sollten von Jedermann allgemeingültige Regeln eingehalten werden, wie z. B.: geeignetes Grillgerät verwenden; ausreichender Abstand zum Boden einhalten, um jegliche Beschädigungen wie ein Ausbreiten des Feuers, Verbrennen oder Versengen des Untergrundes zu verhindern; Grillfeuer sind ständig zu beaufsichtigen; beim Verlassen des Grillplatzes oder bei starkem Wind sind Grillfeuer vollständig zu löschen; vollständig gelöschte Grillasche und Grillabfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen“, macht auch Erndtebrücks Gemeindeverwaltung deutlich.