Bad Laasphe. Die Stadt Bad Laasphe bittet um Angebote von Bürgern, die privaten Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung stellen können.

Die Stadtverwaltung Bad Laasphe sucht aktuell verstärkt nach verfügbarem Wohnraum im Stadtgebiet. Der Grund: Die eigenen Kapazitäten, um zugewiesene Personen unterzubringen, sind inzwischen nahezu ausgeschöpft. Im vergangenen Jahr hatte die Bezirksregierung Arnsberg der Lahnstadt 49 Personen zugewiesen – primär alleinerziehende Mütter und Familien.

Sie wurden in den stadteigenen Unterkünften untergebracht. „Durch die Vielzahl an Zuweisungen, welche im vierten Quartal 2021 erfolgten, ist dieser Wohnraum inzwischen mit wenigen Ausnahmen belegt“, erklärt Jann Burholt, Leiter der zuständigen Fachabteilung Familien, Soziales und Sport im Bad Laaspher Rathaus.

Weitere Zuweisungen ab Mitte März

Nun habe die Bezirksregierung mitgeteilt, dass in die Lahnstadt ab Mitte März weitere Zuweisungen erfolgen werden. „Hierbei handelt es sich um Familien und Einzelpersonen, welche nach einer Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes auf die Kommunen verteilt werden“, weiß Jann Burholt. Deshalb bittet er die Bürgerinnen und Bürger der Lahnstadt um Angebote, falls privater Wohnraum für eine Anmietung zur Verfügung steht.

Lesen Sie auch: Die Urlaubsreise wird für Jurij Propp zum Hilfstransport

Dabei gehe es nicht ausschließlich um die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, so Burholt: „Inwieweit unter den uns zugewiesenen Personen Flüchtlinge aus der Ukraine sind, wissen wir nicht. Deshalb wäre es toll, wenn die Bad Laaspherinnen und Bad Laaspher Wohnraum auch für die anderen Nationalitäten zur Verfügung stellen würden.“

Stadtverwaltung ist Mieter

Im Falle einer Anmietung tritt die Stadtverwaltung als Mieter auf, wobei lediglich die im Sozialrecht verankerten Mietkosten gezahlt werden können, da eine Refinanzierung der Mittel erfolgt. Hierbei handelt es sich um Bruttokaltmieten, die zuzüglich der angemessenen Heizkosten nach dem geltenden Heizspiegel anerkannt werden.

Lesen Sie auch: Ukraine-Krieg: So können Wittgensteiner jetzt helfen

Die Zahlen basieren auf den angemessenen anzuerkennenden Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII im Kreis Siegen-Wittgenstein auf Grundlage des sogenannten Schlüssigen Konzeptes:

Ein-Personen-Haushalt (25-50 m²): 6,56 Euro je m² = max. 328,00 Euro im Mona

Vier-Personen-Haushalt (80-95 m²): 6,54 Euro je m² = max. 621,30 Euro im Monat

Fünf-Personen-Haushalt (95-110 m²): 6,71 Euro je m² = max. 738,10 Euro im Monat

Wer Rückfragen hat oder Wohnraum anbieten möchte, kann sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen. Ansprechpartner sind Jann Burholt (02752/909-150), Bernd Hoffmann (02752/909-155) und Christa Rothenpieler (02752/909-151). Die E-Mail-Adresse lautet sozialamt@bad-laasphe.de.