Wittgenstein. Noch vor der offiziellen Landesregelung: Kreis Siegen-Wittgenstein wendet ab sofort neue Quarantäne-Regeln an. Ein Überblick.
Aufgrund des steigenden Anteils der Omikron-Variante an den Corona-Infektionen und der rasch zunehmenden 7-Tages-Inzidenz hat sich der Kreis Siegen-Wittgenstein entschieden, die wesentlichen Quarantäne-Regelungen der Bund-Länder-Vereinbarung bereits ab sofort umzusetzen, auch wenn eine entsprechende Landesregelung noch aussteht. Künftig wird bei Quarantänemaßnahmen nicht mehr zwischen Omikron und der bisher vorherrschenden Delta-Variante unterschieden. Es gelten einheitliche Regelungen.
Was ab sofort gilt
Grundsätzlich endet eine Quarantäne für Infizierte und Kontaktpersonen automatisch nach zehn Tagen. Sowohl Infizierte als auch Kontaktpersonen können sich aber bereits nach sieben Tagen mittels eines Schnelltest (in einer zugelassenen Teststelle) oder eines PCR-Tests „freitesten“ lassen. Das negative Testergebnis müssen sie dann mit sich führen. Wenn in Schulen, in denen regelmäßig getestet wird, auch gleichzeitig eine Maskenpflicht gilt, kann die Freitestung bereits nach fünf Tagen erfolgen.
Wer eine Boosterimpfung erhalten, innerhalb der letzten drei Monate vollständig geimpft wurde oder selbst infiziert war, muss als enge Kontaktperson nicht mehr in Quarantäne. Sollten bei dieser Person Beschwerden auftreten, muss sie sich allerdings umgehend testen lassen. Für im medizinischen und pflegerischen Bereich tätige Personen gelten Sondervorschriften.
Alle neuen Regelungen gelten ab sofort und darüber hinaus automatisch – also ohne weitere Anschreiben – auch rückwirkend für Fälle der letzten Tage. Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden, die für die Quarantäneanordnungen zuständig sind, werden vom Kreisgesundheitsamt ebenfalls über die neuen Regelungen informiert.