Siegen-Wittgenstein. Die heimischen Kliniken haben einheitliche Regeln für Besucherinnen und Besucher vereinbart – hier die wichtigsten im Überblick.
Aufgrund steigender Inzidenzen und neuer gesetzlicher Regelungen haben sich die Krankenhäuser im Kreis Siegen-Wittgenstein erneut mit dem Gesundheitsamt auf einheitliche Besuchsregelungen geeinigt.
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So gilt seit vergangenem Mittwoch, dass Besucher im Krankenhaus einen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Testvorweisen müssen, beides nicht älter als 24 Stunden. Wichtig: Diese Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Die Akutkliniken ermöglichen je Patient einen Besucher täglich für jeweils eine Stunde.
Maximal ein Besucher pro Tag
Aufgrund der Besonderheiten von Kindern und Jugendlichen trifft die DRK-Kinderklinik in Siegen bezüglich der Besuchszeiten individuelle Regelungen. Gleiches gilt für die Celenus- und Vamed-Akutkliniken, wobei auch hier maximal ein Besucher pro Tag möglich ist.
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Unverändert muss in allen Kliniken ein Mund-Nasen-Schutz, idealerweise nach FFP2-Standard, getragen werden – und es dürfen beim Besucher keine Beschwerden vorliegen, die auf eine Covid-Infektion hinweisen könnten.