Erndtebrück. Zwei 19-Jährige müssen sich vor dem Bad Berleburger Jugendschöffengericht wegen Diebstahl und Beihilfe zum Diebstahl verantworten.

In einen fremden Keller eindringen und bereits verpackte Weihnachtsgeschenke stehlen – das hätten sich zwei Freunde, ein 19-jähriger Bad Laaspher und ein gleichaltriger Erndtebrücker, wahrlich schenken können. Am Freitagmorgen mussten sich die beiden vor dem Bad Berleburger Jugendschöffengericht verantworten.

Während der Erndtebrücker wegen Beihilfe zum Diebstahl in Tateinheit mit Hausfriedensbruch mit einer sechsmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung glimpflicher davon kam, verurteilte der Vorsitzende Richter Torsten Hoffmann den zweiten Angeklagten wegen Diebstahls in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu einer doppelt so hohen Jugendstrafe, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Beide müssen zudem zehn Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen, mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten und sich bei der geschädigten Familie entschuldigen. Der Hauptangeklagte wird außerdem dazu aufgefordert, den durch ihn entstandenen Schaden zurückzuzahlen.

Die Tat

Die Staatsanwaltschaft Siegen legt den beiden 19-jährigen Angeklagten zur Last, im November vergangenen Jahres in den Keller eines Erndtebrücker Wohnhauses eingedrungen zu sein und dort eine Jogginghose, ein Konsolen-Spiel und ein „Malen nach Zahlen“-Buch entwendet zu haben. Das Spiel und das Buch habe der 19-jährige Bad Laaspher der Familie zwar zurückgegeben, die Jogginghose sei allerdings in einem Altkleider-Container gelandet.

Bevor sich überhaupt einer der Angeklagten zu den Vorwürfen äußern konnte, musste eine Polizeistreife erst einmal den 19-jährigen Bad Laaspher an seiner Arbeitsstelle in Erndtebrück ausfindig machen und ihn anschließend vor dem Amtsgericht absetzen. Der Angeklagte war seiner Verhandlung ferngeblieben, weil er laut eigener Angabe keine Ladung bekommen hatte. Nach fast anderthalb Stunden Wartezeit konnte es dann endlich losgehen: „Wir waren gut betrunken“, so der Bad Laaspher. Er habe gemeinsam mit dem Mitangeklagten in der Tatnacht einen Spaziergang gemacht und dann eine offene Kellertür entdeckt, durch die beiden schließlich in den Keller hineinspaziert seien. „Da war ein Korb mit Geschenken. Ich habe drei von ihnen entwendet und sie in den Rucksack gesteckt“, berichtet er weiter.

Sein Erndtebrücker Kumpel sei zwar dabei gewesen, habe aber mit dem Diebstahl an sich nichts zu tun gehabt. Die Aussagen beider jungen Angeklagten deckten sich. „Das war ‘ne unüberlegte Sache“, äußerte sich der Erndtebrücker zu den Anschuldigungen. „Dass die Geschenke nicht für Sie waren, war Ihnen wohl klar“, machte Richter Hoffmann seinen Ärger deutlich.

Zerrüttete Familie

„Unsere Kinder haben nicht mehr im eigenen Bett geschlafen“, zeigte sich die Geschädigte emotional. Sie und ihre Familie sowie ihre Schwägerinnen leben in dem Haus, in welches das Duo eingedrungen ist. Seit dem Vorfall seien die Familienverhältnisse äußerst schwierig. Denn anfangs sei überhaupt nicht klar gewesen, wer die Weihnachtsgeschenke gestohlen hatte. Der Verdacht sei zunächst auf verschiedene Familienmitgliedern gefallen. Erst die Mutter des 19-jährigen Bad Laasphers habe die Sache einige Zeit später bei der Familie aufklären können, weil diese das Diebesgut bei ihrem Sohn gefunden habe.

Die Geschädigte stellt klar, dass nicht der materielle Verlust ihr und ihrer Familie Schaden zugefügt habe. Vielmehr seien es die Streitigkeiten und die psychische Belastung, die nun das familiäre Zusammenleben erschweren. „Bereitet euren Eltern nicht mehr so viel Kummer“, appelliert die Geschädigte an die Angeklagten.