Bad Berleburg. Unternehmensjurist Eberhard Kießler rät ernsthaften Kaufinteressenten, beim nächsten Termin zur Zwangsversteigerung einfach mitzubieten.
Die „Hubertus-Stube“ an der Schulstraße in der Bad Berleburger Kernstadt hat in einer weiteren Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Bad Berleburg erneut keinen Käufer gefunden.
Im Saal 1 fanden sich zwar mehrere Zuschauer ein, aber einmal mehr keine ernsthaften Bieter für die einst beliebte Gaststätte von Hans Georg Schröer. Doch Unternehmensjurist Eberhard Kießler, der die Sparkasse Wittgenstein als Gläubigerin und Betreiberin des Versteigerungsverfahrens vertritt, ist zuversichtlich, dass das Lokal als gewerbliche Immobilie „wieder platzierbar“ sei. „Wir geben nicht auf“, betonte er nach dem jüngsten Termin im Gespräch mit unserer Redaktion. „Wir halten die Gaststätte nicht für unverwertbar.“
Fortsetzung des Verfahrens beantragt
Womöglich habe aber die Corona-Pandemie für eine gewisse Unsicherheit bei potenziellen Bietern gesorgt, vermutet Kießler. Andererseits habe zwischenzeitlich ja auch „Gespräche für einen Wiederbetrieb“ gegeben.
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Deshalb hatte der Jurist bei Rechtspfleger Thomas Göbel zum Ende der Versteigerung auch die Fortsetzung des Verfahrens beantragt, das nun schon das zweite dieser Art mit mehreren möglichen Terminen sei, so Kießler – Ende offen. Ernsthaften Interessenten an der „Hubertus-Stube“ rät der Jurist, sich an der nächsten Zwangsversteigerung zu beteiligen, die voraussichtlich für November oder Anfang Dezember im Bad Berleburger Amtsgericht terminiert werde.
Haus mit 17 Wohneinheiten – und einer Gaststätte
Nach Angaben des Amtsgerichts Bad Berleburg befindet sich die Gaststätte „Hubertus-Stube“ in einem Mehrparteien-Haus mit insgesamt 17 Wohneinheiten. Es wurde 1975 in massiver Bauweise errichtet und durch einen südlichen Anbau 1987 erweitert.
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Wichtig zu wissen: Der Grundriss der Gaststätte entspricht nicht mehr dem aktuellen Aufteilungsplan. So sind ihr in der Vergangenheit Räume benachbarter Wohnungen zugeschlagen worden, die deren Eigentümer gerne wieder nutzen würden. Und das bedeutet: Der Käufer der Gaststätte müsste sich mit diesen Miteigentümern im Hause auf eine Lösung einigen.
Andere Nutzung denkbar – aber nicht wünschenswert
Die Zwangsversteigerungen für die Gaststätte, die bereits seit 2015 geschlossen ist, laufen nun schon seit 2018. Zwischenzeitlich, so erinnert sich Eberhard Kießler, habe es auch mal Gebote unterhalb der Bietgrenze von 50 Prozent des Verkehrswertes gegeben, der sich auf rund 194.000 Euro beläuft – Gaststätten-Zubehör im Wert von etwa 10.000 Euro inklusive.
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Nach Angaben des Amtsgerichts Bad Berleburg befindet sich die Gaststätte „Hubertus-Stube“ in einem Mehrparteien-Haus mit insgesamt 17 Wohneinheiten. Es wurde 1975 in massiver Bauweise errichtet und durch einen südlichen Anbau 1987 erweitert. „Es handelt sich um eine Gaststätte mit Nebenräumen im Erdgeschoss und zwei Kegelbahnen mit Neben- und Kellerräumen im Kellergeschoss sowie Räucherkammer im Dachgeschoss“ – Nutzfläche: insgesamt rund 506 Quadratmeter. „Zum Objekt gehört Zubehör in Gestalt einer Gaststätten-Einrichtung.“
Könnten die Räume der Gaststätte auch anders genutzt werden? Sicherlich, aber: „Wieder eine Gastronomie wäre schön“, wünscht sich Eberhard Kießler.