Bad Berleburg. Ein 54-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Körperverletzung verantworten.

Weil er eine andere Person mit einem Schlagring verletzt und Betäubungsmittel bei sich in der Wohnung gehabt haben soll, musste sich nun ein 54-jähriger Bad Berleburger vor dem Amtsgericht verantworten. Richter Torsten Hoffmann verurteilte ihn am Ende der Verhandlung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten – ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich muss der Angeklagte 120 Sozialstunden leisten.

Verhandelt wurden vor dem Amtsgericht am Dienstagvormittag zwei Tatbestände. Am 14. September 2020 kam es in einem Wohnhaus in Bad Berleburg zu einem zunächst verbalen Streit zwischen dem Angeklagten und einer weiteren Person. Als der Streit eskalierte, griff der Angeklagte nach einem Schlagring und schlug nach dem Mann, der dabei verletzt wurde. „Der Besitz eines Schlagringes ist in Deutschland nicht erlaubt“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel. Das spätere Opfer hatte den Streit und die Tat per Video aufgezeichnet.

Zudem wurde am 4. Dezember 2020 bei einer Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten diverse Betäubungsmittel gefunden – unter anderem Marihuana und Haschisch.

Verteidiger räumt Taten ein

Der Angeklagte äußerte sich zu den Tatvorwürfen selbst nicht – stattdessen verlas sein Verteidiger sein Geständnis. „Die zweite Tat räumt mein Mandant reumütig ein. Und was die erste Tat betrifft – so kennen wir alle die Videoaufzeichnung und man sieht auch den Schlagring. Daher wird auch dies reumütig eingeräumt.“ Er sei in die Falle getappt – so der Angeklagte. Wenige Wochen zuvor habe er dem Mann die Wohnung unter ihm vorübergehend zur Verfügung gestellt, nachdem dieser ihn um Hilfe bat – ohne das Wissen der Vermieterin. Dass sich die Lage später so zuspitzte, habe der Angeklagte nicht erwartet. „Auch wenn sie in die Falle getappt sind – das Besitzen eines Schlagringes ist nicht erlaubt und war hier völlig falsch am Platz“, so Hippenstiel.

Geständnis wird positiv gewertet

Das sah auch der Angeklagte ein, der in den vergangenen Monaten sein Geld gespart habe, um dem Opfer die 500 Euro Schmerzensgeld zahlen zu können. „Ich möchte mich für mein Verhalten entschuldigen“, so der Angeklagte. Der Geschädigte jedoch blieb von der Verhandlung fern. Das Geständnis und die Bereitschaft, Schmerzensgeld zu zahlen, wertete die Oberamtsanwältin zu Gunsten des Angeklagten.

Gegen ihn spreche jedoch, dass es nicht das erste Mal war, dass bei ihm Betäubungsmittel gefunden wurden – bereits vor 15 Jahren wurde er wegen dem Handel mit Betäubungsmitteln verurteilt. Am Ende forderte Hippenstiel in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten – ausgesetzt zur Bewährung – und 200 Sozialstunden. Sein Verteidiger regte 100 Sozialstunden an.

Am Ende gab es für den 54-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten ausgesetzt zur Bewährung und 120 Sozialstunden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre – zudem wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.