Bad Berleburg. In der Silvesternacht haben zwei Männer auf dem Bad Berleburger Marktplatz Schüsse mit einer Schreckschusspistole abgefeuert.
Am Freitagmorgen mussten sich zwei Freunde, ein 19-jähriger Bad Berleburger und ein 21-jähriger Osnabrücker, vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Der Anklagepunkt: unerlaubtes Führen einer Schusswaffe. Für dieses Vergehen verwarnte das Gericht den Bad Berleburger nach dem Jugendstrafrecht und erlegte ihm 120 Sozialstunden auf. Der Osnabrücker muss eine Geldstrafe in Höhe von 1925 Euro zahlen. Bei ihm wandte Richter Torsten Hoffmann Erwachsenenstrafrecht an.
In der Silvesternacht 2019 sollen die beiden Angeklagten auf dem Marktplatz in Bad Berleburg Schüsse einer Schreckschusspistole gefeuert haben. Dazu waren die Freunde nicht berechtigt gewesen: Keiner von ihnen besitzt einen kleinen Waffenschein, welcher für den Besitz einer solchen Waffe verpflichtend ist.
Angeklagten zeigen Reue
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Der 19-Jährige wollte sich zu dem Vorwurf vorerst nicht äußern. Als Richter Hoffmann ihn allerdings auf eine Strafmilderung im Falle eines Geständnisses hinwies, brach er sein Schweigen schnell: „Ich habe die Waffe benutzt. Aber ich hatte dabei nicht die Absicht, Menschen zu verletzen.“ Auch sein 21-jähriger Kumpel räumte alles ein: „Das ist meine Waffe und ich habe sie auch gekauft. Wir haben aufgepasst, dass die Patronen keine Menschen treffen.“ Auch wenn keiner in der Silvesternacht durch die Schüsse der beiden verletzt wurde, Richter Hoffmann weiß: „Die Dinger sind nicht ungefährlich.“
„Das ist kein Kinderwitzchen mehr. Sie können froh sein, dass es nicht gefährliche Körperverletzung in der Anklage geheißen hat“, wies auch Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel deutlich auf die Gefahr hin.
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Weil sich der 19-jährige Bad Berleburger laut Jugendgerichtshelfer Patrick Wüst verhältnismäßig jugendtypisch verhalte und Defizite aufweise, reichte bei ihm eine Verwarnung aus mit einer deutlich spürbaren Auflage (Sozialstunden) aus.