Bad Laasphe. Die Stadtverwaltung stellt Nutzungskonzepte für Veranstaltungen zum Download aus dem Internet bereit. Voraussetzung: Die Inzidenz bleibt niedrig.

Ob Chorprobe, Vorstandssitzung oder Geburtstagsfeier: Lange waren all diese Dinge aufgrund der Corona-Pandemie gar nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Nun, da sich die Lage entspannt hat, eröffnen die Lockerungen der NRW-Landesregierung wieder mehr Möglichkeiten. Die Stadtverwaltung Bad Laasphe reagiert darauf und öffnet ab sofort wieder ihre Dorfgemeinschaftshäuser sowie die Volkshalle in Feudingen für Vereins- und private Veranstaltungen – vorbehaltlich der niedrigen 7-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet von weniger als 35 und freilich unter Berücksichtigung der Regularien der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung.

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Demnach sind derzeit zum Beispiel private Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen in Innenräumen mit Negativtest-Nachweis und Kontaktdaten-Aufnahme aller Anwesenden zulässig, Partys dürfen mit bis zu 50 Personen im Innenbereich mit Negativtest-Nachweis und Kontaktdaten-Aufnahme aller Anwesenden gefeiert werden. Gemeinsames Singen, etwa bei Chorproben, ist in Innenräumen erlaubt, wenn alle Teilnehmenden über einen negativen Test-Nachweis verfügen oder eine Maske tragen oder wenn die Anzahl der Teilnehmenden auf jeweils eine Person pro angefangene zehn Quadratmeter Raumfläche begrenzt ist und ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird.

Bitte um Termin-Absprache mit Ortsvorstehern

Festhalle Banfe: Hier können die Wander- und Heimatfreunde Banfetal demnächst auch wieder ihre beliebte IVV-Volkswanderung starten und enden lassen – Nutzungskonzept vorausgesetzt.
Festhalle Banfe: Hier können die Wander- und Heimatfreunde Banfetal demnächst auch wieder ihre beliebte IVV-Volkswanderung starten und enden lassen – Nutzungskonzept vorausgesetzt. © Carolin Battenfeld

Vereine oder Personen, die eine städtische Liegenschaft für eine Veranstaltung nutzen möchten, werden gebeten, sich zwecks einer Termin-Abstimmung mit dem jeweiligen Ortsvorsteher oder der jeweiligen Ortsvorsteherin in Verbindung zu setzen. Durch die Termin-Absprache soll auch gewährleistet werden, dass nicht mehrere Veranstaltungen zur selben Zeit am selben Ort stattfinden und die Größe des Raumes für die Anzahl der Teilnehmenden geeignet ist.

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Voraussetzung für die Nutzung ist zudem ein formloser, schriftlicher Antrag bei der Stadtverwaltung und die Vorlage eines entsprechenden Nutzungskonzeptes, das die Verwaltung auf der Startseite ihrer Homepage (www.stadt-badlaasphe.de, Kasten auf der rechten Seite) sowie auf der Corona-Themenseite (www.stadt-badlaasphe.de/aktuelles/corona-virus.html) unter „Erreichbarkeit kommunaler Einrichtungen“ > „Dorfgemeinschaftshäuser, Volkshalle Feudingen und Turnhallen/Turnräume“ bereitstellt.

Konzept bitte nur mit Unterschrift zurücksenden

Das passende Papier kann ganz bequem heruntergeladen und anschließend ausgefüllt (bitte per Hand wegen der Unterschrift) an die Verwaltung zurückgesendet werden – entweder auf dem Postweg oder eingescannt per E-Mail an Birgit Schneider (b.schneider@bad-laasphe.de). Erst wenn der Verwaltung das ausgefüllte und unterschriebene Konzept vorliegt, wird die Nutzungsberechtigung erteilt.

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Es ist wichtig, dass die aktuellen Nutzungskonzepte heruntergeladen und ausgefüllt werden und nicht auf ein Nutzungskonzept aus dem vergangenen Jahr zurückgegriffen wird, da sich mittlerweile die Paragrafen in der Corona-Schutzverordnung geändert haben. Wichtig zu wissen: Die Einhaltung der Regeln und Konzepte wird stichprobenartig kontrolliert.

Gerne steht die Stadt Bad Laasphe auch weiterhin bei Fragen rund um die aktuellen Regularien und notwendigen Voraussetzungen bereit. Das Ordnungsamt ist unter folgenden Nummern zu erreichen: Tel. 02752/909-132, -134, -136. Der Kontakt zum Gebäudemanagement: Tel. 02752/909-275.