Wittgenstein. Der Inzidenzwert liegt nun schon seit Tagen stabil unter 35. Damit kann schon am Freitag im Altkreis eine Reihe von Corona-Beschränkungen fallen.

Seit Tagen liegt die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Siegen-Wittgenstein nun schon stabil unter dem Wert von 35. Und das bedeutet: Schon ab Freitag soll laut NRW-Gesundheitsministerium die Inzidenzstufe 1 gelten, bei der auch im Altkreis weitere Corona-Lockerungen anstehen. Davon profitieren würden zum Beispiel die Gastronomie, Bildungseinrichtungen und Kulturveranstalter.

Gastronomie

Partys und Feste werden wieder möglich

Private Veranstaltungen (ohne Partys) sind auf Inzidenzstufe 1 außen mit bis zu 250 Gästen und ohne Tests möglich – außerdem innen mit bis zu 100 Gästen und mit negativen Tests.

Private Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Große Festveranstaltungen – hier gilt auf Inzidenzstufe 1 ab dem 1. September: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste und mehr sind mit bis zu 1000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist. Liegt die NRW-Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen die Veranstaltungen auch ohne die genannte Besucher-Begrenzung stattfinden.

Da die NRW-Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, wird laut Corona-Schutzverordnung nach der Außen- nun auch die Innen-Gastronomie ohne vorherige Corona-Tests möglich. Das freut auch Stephan Frettlöh vom „Westfälischen Hof“ im Erndtebrücker Kernort. Aber: „Wir warten diese Woche erst einmal noch ab, wie sich das entwickelt“, so der Wirt. Er hält die Inzidenzwerte bislang für wenig aussagekräftig.

Frettlöhs Plan: am kommenden Donnerstag, 17. Juni, wieder zu öffnen – allerdings erst einmal nur abends ab 18 Uhr. Der Mittagstisch dagegen sei bei ihm ohnehin eher „businesslastig“, so der Gastronom – und die potenziellen Gäste hier oft noch im Homeoffice oder in der Kurzarbeit. Ab kommender Woche ließen sich dann auch endlich die aufgelaufenen Konfirmationsfeiern an den Wochenenden nachholen.

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Ein wichtiger Faktor aus Frettlöhs Sicht: dass die Testpflicht nun endlich wegfällt. Denn die habe viele Gäste auch schon davon abgehalten, den Biergarten des „Westfälischen Hofes“ zu besuchen. Kaum sei die Pflicht für die Außengastronomie aufgehoben worden, „hatten wir auch schon deutlich mehr Zulauf“, berichtet der Wirt.

Kultur

Hier gilt auf der Inzidenzstufe 1: „Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.“

Das sei eine Lockerung, „die uns bei dem Format hilft, was wir haben“, sagt Andreas Wolf, 1. Vorsitzender der Kulturgemeinde Bad Berleburg. Für das Sommerkonzert am Sonntag, 20. Juni, ab 17 Uhr im Bürgerhaus am Markt zum Start in die Berleburger Kultur-Saison bedeutet das: Die Bestuhlung im großen Saal bietet Platz für rund 225 Konzert-Besucher – in einem Zuschauerraum, der normalerweise bis zu 450 Zuhörer fasst. Noch im Mai habe die Corona-Situation nur maximal 80 Personen zugelassen.

Eigentlich hätte das Sommerkonzert ja „Open Air“ im Hof des Berleburger Schlosses stattfinden sollen, so Wolf weiter – aber dann hätte die Kulturgemeinde gleich zwei Sitzpläne machen müssen – für draußen und für den Fall, dass das Konzert bei schlechtem Wetter ins Bürgerhaus hätte verlegt werden müssen.

Die Inzidenzstufe 1 sieht ferner vor, dass ab 1. September auch wieder Musikfestivals mit bis zu 1000 Zuschauern durchgeführt werden können – sofern negative Tests und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

Außerschulische Bildung

Bildungsangebote außerhalb der Schulen sind auf Inzidenzstufe 1 bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Außerdem gilt: „Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt, sofern negative Testergebnisse vorliegen.“

Damit könne sich zum Beispiel das Jugendblasorchester vor den Sommerferien noch zweimal treffen, freut sich Dr.-Ing. Eike Gücker, 1. Vorsitzender der Musikschule Wittgenstein e.V. – in der gelüfteten Aula des Johannes-Althusius-Gymnasiums. Seit dem vergangenen Jahr seien ja ganze Ensembles der Musikschule „aus dem Verkehr gezogen“ gewesen, so Gücker – während der Einzelunterricht zum Glück weitgehend weitergelaufen sei.

Und hier die wichtigsten weiteren Regelungen der Inzidenzstufe 1 im Überblick.

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Kinder-/Jugendarbeit

Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.

Einzelhandel

Für Einzelhandel, der nicht der Grundversorgung dient, fällt die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Quadratmetern weg.

Messen/Märkte

Ab 1. September sind auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmes-Elementen ohne negative Tests erlaubt.

Tagungen/Kongresse

Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Beherbergung/Tourismus

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.

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Freizeit

Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen, Bordelle mit negativen Test. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen. Ferner gilt ab 1. September: Wenn die NRW-Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung dafür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.

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