Erndtebrück. Ein 29-Jähriger muss sich wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vor dem Amtsgericht verantworten. Dazu kommt das „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Bis zuletzt bestritt ein 29-jähriger ehemaliger Erndtebrücker die Vorwürfe, welche die Staatsanwaltschaft Siegen gegen ihn erhoben hatte: fahrlässige Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wegen dieser Anschuldigungen hatte sich der 29-Jährige, der mittlerweile in Siegen wohnt, bereits im Januar vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten müssen. Weil aber zu diesem Zeitpunkt die Beweislage noch zu undurchsichtig gewesen war, musste das Verfahren ausgesetzt und einige Zeugen bestellt werden.
Das sagen der Angeklagte und Zeugen
„Ich finde es interessant, dass mich kein Mensch hat fahren sehen — und ich trotzdem angezeigt werde“, sagt der 29-jährige Angeklagte.Er beteuert, sein Auto in dieser Nacht nicht bewegt zu haben. Vielmehr glaubt er, seine Ex-Freundin habe die ihm zur Last liegenden Taten inszeniert – und sein Auto vor dem Haus seiner Eltern, das sich nur 700 Meter von der Wohnung seiner Ex-Partnerin entfernt befindet, geparkt. Nach Angaben des zuständigen Polizisten klingt all das sehr unglaubwürdig: In der Tatnacht habe es genieselt, die Temperatur habe bei acht Grad gelegen, sagt er als Zeuge. Es ergebe keinen Sinn, dass die 32-Jährige — die zu diesem Zeitpunkt schwanger war — das Auto an einer anderen Adresse abstellt mitten in der Nacht nach Hause läuft. Die Kollegen des Polizisten seien sich außerdem sehr sicher gewesen, dass die Freundin als Zeugin die Wahrheit gesagt hat: „Das passte alles zusammen“, so der Polizeibeamte.
Am gestrigen Dienstagmorgen war es schließlich soweit: Das Verfahren wurde samt vier Zeugen neu aufgerollt. Und mit diesen Zeugen konnte schlussendlich auch ein Urteil gefällt werden: Das Amtsgericht hält den Siegener für schuldig — und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 2600 Euro. Außerdem verhängte Richter Torsten Hoffmann eine achtmonatige Führerscheinsperre gegen den jungen Mann.
Die Anklage
In einer Oktober-Nacht des vergangenen Jahres soll der Angeklagte ohne einen gültigen Führerschein — dafür aber erheblich alkoholisiert – mit seinem Auto durch Erndtebrück gefahren sein. Eine Blutprobe bei der Polizei hatte am Ende einen Mittelwert von 1,34 Promille ergeben. Die Ex-Freundin des 29-Jährigen hatte an dem Tag die Polizei alarmiert.
Der Angeklagte weist die Anschuldigungen nach wie vor von sich — und scheint sichtlich genervt von der Thematik: „Ich habe keine Lust mehr, etwas dazu zu sagen.“ Seine 32-jährige Ex-Freundin dagegen schon: Sie sei in der besagten Tatnacht vom Besuch bei einer Freundin aus dem Siegerland in ihre Erndtebrücker Wohnung mit dem Auto des 29-Jährigen zurückgekehrt – dort habe sich auch der Angeklagte befunden.
Weil der junge Mann betrunken gewesen sei, habe sich ein heftiger Streit entwickelt, woraufhin der Angeklagte mit seinem Auto weggefahren sei. Das habe seine Ex-Freundin bemerkt, als das Fahrzeug plötzlich nicht mehr vor dem Haus gestanden habe.
Polizeiruf aus Liebe
„Irgendwann kam er wieder und in dem Moment ist es richtig eskaliert“, erinnert sich die Ex-Partnerin des Angeklagten. Danach sei der 29-Jährige erneut mitsamt seinen Autoschlüsseln aus der Wohnung gelaufen und mit quietschenden Reifen davongefahren. Die 32-Jährige alarmierte die Polizei — weil sie sich Sorgen gemacht habe: „Ich wollte ihn nicht in die Pfanne hauen. Ich habe ihn zu diesem Zeitpunkt geliebt“, so die Zeugin.
Der Angeklagte war in der Oktober-Nacht schließlich von Polizeibeamten nahe der Wohnung der Ex-Freundin aufgegriffen worden. Zu diesem Zeitpunkt war der Angeklagte zu Fuß unterwegs gewesen, habe aber laut dem zuständigen Polizisten seine Autoschlüssel bei sich gehabt. Das Auto des Angeklagten habe an der Wohnanschrift seiner Eltern gestanden, die sich rund 700 Meter von der Wohnung seiner Ex-Freundin befinde. „Auspuff und Motor waren noch warm“, berichtet der Polizeibeamte außerdem vor Gericht.
Weder Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel noch Richter Hoffmann hegten den leisesten Verdacht, die Hauptzeugin oder die anderen drei Zeugen – der Polizist sowie eine Freundin und die Mutter der Hauptzeugin – könnten lügen. „Ich bin überzeugt, dass der Angeklagte gefahren ist“, so Hippenstiel. Richter Hoffmann pflichtet ihr bei: „Es gibt keine andere logische und vernünftige Erklärung.“