Erndtebrück. Ein 44-jähriger Erndtebrücker soll im September ohne Führerschein Auto gefahren sein – zur Verhandlung am Dienstag erscheint er aber nicht.
Vor dem Amtsgericht Bad Berleburg musste sich am Dienstagmorgen ein 44-jähriger Erndtebrücker wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Er soll im September vergangenen Jahres an zwei Tagen mit einem VW Golf durch Erndtebrück gefahren sein — einen gültigen Führerschein soll er allerdings nicht besessen haben. Zu seiner Verhandlung war der Angeklagte nicht erschienen. Deswegen erließ Richter Torsten Hoffmann einen Strafbefehl gegen den Erndtebrücker. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro.