Wittgenstein. In den Wittgensteiner Kitas gilt der eingeschränkte Regelbetrieb. Davon machen viele Eltern Gebrauch. So ist die Situation in den Einrichtungen.

In den Kindertagesstätten im Kreis Siegen-Wittgenstein gilt weiterhin der eingeschränkte Regelbetrieb. Aktuell herrsche reger Betrieb in den Einrichtungen, berichtet etwa Lisa Lauber, AWO-Abteilungsleiterin für die Kitas Bad Berleburg und Bad Laasphe: „Von insgesamt circa 700 Kindern in unseren Kitas hat circa ein Drittel die Betreuung in Anspruch genommen. Das ist der Stand vom vergangenen Freitag. Wir haben von den Einrichtungen aber eine deutliche Rückmeldung erhalten. Sie rechnen in dieser Woche mit einem starken Anstieg und einer Auslastung von bis zu drei Vierteln.“

Kitas haben Selbsttest an die Eltern verteilt

Um positive Corona-Fälle in den Kitas zu vermeiden, wurden bereits in der vergangenen Woche Selbsttests an die Eltern verteilt, erzählt Lisa Lauber vom AWO-Trägerverband: „Diese werden ausschließlich von den Eltern zuhause durchgeführt. Das alles geschieht allerdings auf freiwilliger Basis.“

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Auch im Familienzentrum Blauland spürt Leiterin Birte Freudenberg eine steigende Tendenz: „Für die nächsten Tage haben bereits einige Eltern angekündigt, ihr Kind zu bringen. Wir müssen ja auch wissen, wie viel Mittagessen wir bestellen müssen. Natürlich sind auch viele Eltern verunsichert, aber ich rechne schon damit, dass wir bald wieder 40 von insgesamt 62 Kindern bei uns haben werden.“

Im Evangelischen Kindergarten „Regenbogen“ in Bad Berleburg ist nicht so viel los. „Wir haben aktuell nur sehr wenige Kinder bei uns. Die Eltern nehmen da sehr große Rücksicht und sind sehr vorsichtig“, berichtet Erzieherin Linda Maddee. „Es ist wirklich so, dass sie die Betreuung nur im Notfall nutzen und schauen, dass sie das selber hinkriegen.“ Mit insgesamt nur 20 Kindern in einer Gruppe ist die Betreuungssituation in der Kita Regenbogen allerdings auch eine andere, erklärt Maddee: „Die Kinder müssen ja in festen Gruppen bleiben. Das ist bei uns sehr leicht.“

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Notbetrieb greift erst ab Inzidenz von 165

Erst wenn die Inzidenz über 165 steigt, gehen die Kindergärten in den Notbetrieb. Dann dürfen Kinder nur in Ausnahmen kommen - zum Beispiel wenn sie im letzten Kita-Jahr sind oder ihre Eltern sie aufgrund einer Berufstätigkeit nicht selber betreuen können. Das müssen die Eltern dann schriftlich bestätigen, ein Musterschreiben stellt das Familienministerium.

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