Siegen/Bad Berleburg. Das Landgericht Siegen hat die Termine in der Neuaufnahme des Verfahrens veröffentlicht.

Das Landgericht Siegen hat das Berufungsverfahren im „Gullydeckel-Fall“ terminiert. Die 3. kleine Strafkammer des Landgerichts befasst sich mit dem Verfahren, in dem das Amtsgericht Bad Berleburg am 2. Oktober 2020 (Az. 8 Ls 70/20) ein Urteil gegen den Lokführer verhängt hatte. Gegen die Haftstrafe von 21 Monaten hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Die Hauptverhandlung beginnt am 13. August mit Fortsetzungsterminen am 19. und 25. August sowie am 1. September.