Wittgenstein. Die Corona-Maßnahmen im Kreis werden verschärft. Zu den Schulschließungen kommt nun auch eine nächtliche Ausgangssperre.

Mit steigenden Infektionszahlen begründet der Kreis die Verschärfung der Corona-Maßnahmen in Siegen-Wittgenstein, die nun auch um eine nächtliche Ausgangssperre ergänzt werden. Dazu hat auch die Landesregierung in Düsseldorf grünes Licht gegeben.

Landrat Andreas Müller betont: „Sehr viele Menschen halten sich vorbildlich an die Regeln und meiden Kontakte. Leider ist der übergroße Anteil der Neuinfektionen aber nach wie vor auf das private Umfeld zurückzuführen. Trotz der bereits seit zwei Wochen geltenden und weitgehenden Kontaktbeschränkungen.“

Wir haben die wichtigsten Regelungen hier noch einmal zusammengefasst und uns in den drei Wittgensteiner Kommunen nach der Umsetzung erkundigt.

Ausgangsbeschränkung

Wann gilt die Ausgangsbeschränkung?
Von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens ab Samstag, 10. April, zunächst analog zu allen weiteren Maßnahmen bis Sonntag, 25. April.

Welche Ausnahmen gibt es?

Medizinischen Notfällen

Arbeitsweg oder Berufsausübung

Fürsorgetätigkeiten oder Betreuung Unterstützungsbedürftiger

Der Begleitung Sterbender

Der Versorgung von Tieren

Besuch von Ehegatten oder Lebenspartnern in deren Wohnung

Ähnliche gewichtige und unabweisbare Zwecke

Kontrollen

Die Maßnahme geht einher mit engmaschigen Kontrollen in den Kommunen. Wir haben in den Rathäusern nachgefragt:

Wie werden die Kommunen die Kontrolle der Ausgangssperre organisieren?

Die Kontrolle der Ausgangssperren ist zunächst Aufgabe der Polizei. Die Kommunen wurden um Unterstützung gebeten. Die Stadt Bad Berleburg wird dieser Bitte bei Bedarf selbstverständlich nachkommen. Eine genaue Abstimmung dazu ist Anfang der kommenden Woche im Benehmen mit allen Ordnungsbehörden im Kreisgebiet vorgesehen. Die Stadt Bad Laasphe wird die Polizei ebenfalls mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes im Außendienst unterstützen.

Welche Konsequenzen drohen bei einem Verstoß?

Die Konsequenzen definiert der Kreis Siegen-Wittgenstein in seiner Allgemeinverfügung unter Paragraph 7 auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Paragraph 73 Abs. 1a Nr. 6. Die genaue Ausgestaltung soll im Benehmen mit allen Ordnungsbehörden im Kreisgebiet abgestimmt werden. Konkret heißt das, die Höhe der Bußgelder wird noch festgelegt. Zuletzt konnten Verstöße mit 250 Euro pro Person geahndet werden.

Wird zusätzliches Personal aus anderen Arbeitsbereichen beim Ordnungsamt aushelfen (müssen)?

Der Innendienst der Abteilung Sicherheit und Ordnung wird in Bad Berleburg bereits seit längerer Zeit durch andere Bereiche des Rathauses verstärkt – unabhängig von der nun veröffentlichten Allgemeinverfügung des Kreises Siegen-Wittgenstein. Inwieweit eine Verstärkung aufgrund der nun veröffentlichten Allgemeinverfügung erforderlich ist, bleibt den Abstimmungen im avisierten gemeinsamen Gespräch der Ordnungsbehörden im Kreisgebiet vorbehalten. Auch das Ordnungsamt der Stadt Bad Laasphe will zunächst ein paar Erfahrungswerte sammeln und die weitere Entwicklung beobachten, bevor man über Verstärkungen nachdenkt.

Weitere Einschränkungen

Wie geht es weiter für Schulen, Kitas und Einzelhandel?
Es gelten die bereits angekündigten Regelungen – unter anderem Kitas im eingeschränkten Pandemiebetrieb, Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum sowie „Click Collect“ im Einzelhandel – für zunächst zwei Wochen bis Sonntag, 25. April, fort.

Der Distanzunterricht in allen Schulen (außer Abschlussklassen) wurde landesweit für die kommende Woche seitens des NRW-Schulministeriums bis Sonntag, 18. April, angeordnet.