Bad Berleburg/Bad Laasphe. Vor dem Amtsgericht in Bad Berleburg musste sich der 27-Jährige am Dienstag wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr verantworten.

Man muss nur für kurze Zeit unaufmerksam im Straßenverkehr sein – und schon kracht es schneller, als man gucken kann. Das hatte ein 26-jähriger Bad Laaspher im vergangenen Juli am eigenen Leib erlebt. Am Dienstagmorgen musste er sich vor dem Amtsgericht Bad Berleburg wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. 900 Euro Geldstrafe durfte der Bad Laaspher am Ende zahlen. 

Unfallopfer erleidet Schleudertrauma

An einem frühen Juli-Morgen war der Angeklagte auf den Wagen einer 21-Jährigen in der Bad Laaspher Bahnhofstraße aufgefahren. Die junge Frau habe abgebremst, weil sie auf einen Parkplatz einbiegen wollte. Unmittelbar nach dem Unfall habe der Verursacher die Polizei verständigt und die 21-Jährige versorgt. Diese hatte durch den Unfall ein Schleuder- und ein Kehlkopftrauma erlitten und wurde drei Tage stationär in einem Krankenhaus behandelt. Ihr Auto: Totalschaden. 



„Ich war auf dem Weg zur Arbeit in Richtung Biedenkopf. Ich bin nicht eingeschlafen, aber ich war abgelenkt und unkonzentriert. Vielleicht war ich mit den Gedanken schon auf der Arbeit“, so der 26-Jährige zu seiner Verteidigung. Am Unfallort und in einem Schreiben hatte der Angeklagte jedoch laut den zuständigen Behörden von Sekundenschlaf gesprochen. Er habe den Sekundenschlaf aber nur aus dem Affekt heraus als Unfallursache genannt, so der Angeklagte — er sei aufgeregt gewesen, weil es sein erster Unfall gewesen war. Auch sein Verteidiger Thomas Biek kann sich einen Sekundenschlaf seines Mandanten nicht vorstellen — das sei eher atypisch: „Draußen war es hell, der Angeklagte war gerade einmal acht Minuten mit seinem Auto unterwegs gewesen.“ 

Nach mehrfacher Entschuldigung fällt das Urteil eher mild aus



Nach längerer Beweisaufnahme einigte sich das Gericht auf ein „Augenblicksversagen“ des Angeklagten. Weil der Bad Laaspher sichtlich bemüht gewesen war, sich mehrfach bei dem Opfer entschuldigte und sich auch eine Woche nach dem Unfall nach dem Wohlergehen der 21-Jährigen erkundigt hatte, fiel die Strafe eher mild aus. Von einer Entziehung des Führerscheins wollte das Gericht wegen schwieriger familiärer Verhältnisse absehen. 

Einzig und allein besorgniserregend für das Gericht: Der Angeklagte musste bereits wegen Handy-Nutzung am Steuer und zu hohem Tempo Bußgelder zahlen.