Bad Laasphe/Saßmannshausen. Die Autofahrerin hat Im September einen Streifenwagen behindert, der zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden alarmiert worden war.

Die Behinderung von Einsatzkräften kann fatale Folgen haben. Ein solcher Fall im Raum Bad Laasphe ist glücklicherweise glimpflich ausgegangen — der Weg für die Einsatzkräfte war letztendlich zügig frei gemacht worden.

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Der beschuldigten 62-jährigen Bad Laaspherin wurde ein Bußgeld auferlegt, doch sie hatte Einspruch eingelegt. Der Fall wurde also am Dienstagmorgen im Amtsgericht Bad Berleburg aufgerollt. Nach einer rund 45-minütigen Verhandlung stand fest: Die 62-Jährige hatte sich schuldig gemacht — wenn auch in fahrlässiger Weise. Sie und ihr Anwalt Frank Henk beschränkten den Einspruch nach einer kurzen Unterbrechung auf den Rechtsfolgenausspruch. Auf die 62-Jährige kommen nun ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro sowie voraussichtlich zwei Punkte in Flensburg zu. Von einem Fahrverbot sah Richter Torsten Hoffmann aufgrund der Fahrlässigkeit ab.

Tathergang

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Im September vergangenen Jahres war die Betroffene mit ihrem Auto in Saßmannshausen unterwegs gewesen, als sie einen Streifenwagen behindert haben soll, der zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden alarmiert worden war. Der Bad Laaspherin wird dabei vorgeworfen, das Blaulicht und das Martinshorn ignoriert zu haben. Schließlich soll sie mit ihrem Pkw das ihr vorausfahrende Fahrzeug überholt haben und dem hinter ihr fahrenden Polizeiauto den Weg versperrt haben. Erst durch Hupen sei die 62-Jährige aufmerksam geworden und habe am rechten Fahrbahnrand angehalten. Der Polizeiwagen habe außerdem enorm herunterbremsen müssen, um einen Auffahrunfall mit der Betroffenen zu vermeiden.

Martinshorn nicht gehört

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„Das Auto vor mir hat stark abgebremst. Um nicht aufzufahren, bin ich an ihm vorbeigefahren. Dann habe ich schon das Hupen gehört und bin rechts ran gefahren“, erklärt die 62-Jährige vor Gericht. Laut eigener Aussage habe sie weder das Martinshorn gehört, noch Blaulicht gesehen — ihre Ohren und Augen seien aus medizinischer Sicht aber in Ordnung.

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„Der Fahrer vor Ihnen hat wahrscheinlich abgebremst, weil er das Martinshorn gehört hat“, stellte Richter Hoffmann fest. Laut den Aussagen der beteiligten Polizistinnen sollen alle anderen Fahrer an den rechten Fahrbahnrand gefahren sein — nur nicht die 62-Jährige. Beide Beamtinnen sind sich einig, dass die 62-Jährige hätte anhalten können — ohne vorher das abbremsende Auto vor ihr überholen zu müssen. Das Gericht glaubt der Bad Laaspherin, die Beamten nicht aus Absicht blockiert zu haben. Für eine Einstellung reichte es aber nicht. Richter Hoffmann: „Augen auf im Straßenverkehr.“