Bad Laasphe. Zwei Bad Laaspher standen am Dienstag vor Gericht, weil sie illegal mit Motocross-Rädern in Bad Laasphe unterwegs gewesen sein sollen.
Zwei Bad Laaspher — 47 und 23 Jahre alt — sollen im September 2019 illegal im Straßenverkehr unterwegs gewesen sein. Beide mussten sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Bad Berleburg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten, der 23-Jährige in zwei Fällen, der ältere — der seiner Verhandlung übrigens ferngeblieben war — lediglich in einem.
Richter Torsten Hoffmann verurteilte den 47-Jährigen mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe in Höhe von 2250 Euro. Der 23-Jährige kam mit einer 675 Euro hohen Gesamtgeldstrafe glimpflicher davon. Die Staatsanwaltschaft Siegen hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, mit Cross-Motorrädern durch Bad Laasphe gefahren zu sein — ohne Führerschein. Videos und Fotos von Zeugen, die bei der Polizei abgegeben worden waren, sollen das beweisen.
Kriminelle Vorgeschichte
„Was soll ich sagen. Es wurden ja sowieso Videos gemacht“, räumt der 23-Jährige, der bereits vor einigen Jahren eine Haftstrafe hatte absitzen müssen, sein Vergehen ein.
„Er weiß, was er hier gemacht hat und dass er das nicht durfte“, verweist Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel auf die kriminelle Jugend des Angeklagten. So wurde der 23-Jährige 2016 nach Jugendstrafrecht schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. In den Jahren zuvor — ab 2012 — hatte sich der Bad Laaspher unter anderem wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung schuldig gemacht.
Von einer Führerscheinsperre sah Richter Hoffmann ab. Er wolle dem 23-Jährigen die Chance geben, seinen Führerschein zu machen — und hofft darauf, dass ihm der zu einem festen Arbeitsverhältnis verhelfen wird.