Womelsdorf. Umweltverbände fordern Nachbesserungen in Gesetzesnovelle für kleine Anlagen. Hydrostrom GmbH als Betreiber der Mühle hält Probleme für gering.
Betreibern von Anlagen der sogenannten „kleinen Wasserkraft“ droht Ungemach: Umweltverbände kritisieren neue Gesetzesvorschriften zu Betrieb und Modernisierung solcher Anlagen, die jetzt auf Bundesebene zur politischen Beratung anstehen. Aus Sicht von Achim Wickel von der Hydrostrom GmbH, die an der Womelsdorfer Mühle Strom aus Wasserkraft erzeugt, haben die Umweltschützer in der Sache allerdings „so eine gewisse Hysterie an sich“, bedauert er.
WHG regelt die Bewirtschaftung der Gewässer
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist in Deutschland ein Rahmengesetz des Bundes, das zusammen mit den Wassergesetzen der Länder den Hauptteil des deutschen Wasserrechts bildet.Es regelt die Bewirtschaftung der Gewässer in Deutschland und setzt vornehmlich die EU-Wasserrahmenrichtlinie in deutsches Recht um.Es enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung.
Zum Hintergrund: In einem Offenen Brief wenden sich neun Umweltverbände – darunter der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der Deutsche Alpenverein und der World Wide Fund For Nature (WWF), aber auch der Deutsche Angelfischer-Verband und der Deutsche Kanu-Verband – an die Mitglieder des Umwelt- und des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat sowie des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag.
„Aus umweltfachlicher Sicht hoffnungslos veraltet“
Die Verbände beziehen sich auf „den vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU 2018/2001) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz (BR DS 25/21) im Bereich der kleinen Wasserkraft“. Dieser Entwurf sei „naturschutzfachlich unverantwortlich und europarechtswidrig, weil der Neubau und die Modernisierung kleiner Wasserkraftanlagen gravierende Auswirkungen auf die Erreichung des guten ökologischen Zustands gemäß Wasserrahmenrichtlinie haben und zu einer erheblichen Gefährdung der letzten frei fließenden Flussabschnitte beitragen“. Er müsse deutlich nachgebessert werden.
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Begründung: „Unter dem Deckmantel angeblicher, minimaler Effizienzsteigerungen werden massive Eingriffe in Gewässer in Kauf genommen, ohne die umweltrechtlichen Anforderungen ausreichend zu prüfen. Die meisten der rund 7400 Anlagen der kleinen Wasserkraft sind aus umweltfachlicher Sicht hoffnungslos veraltet und mit vertretbarem Aufwand kaum zu modernisieren. Für die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie sowie der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie ist an vielen Standorten eher ein Rückbau anstatt eines erleichterten Genehmigungsverfahrens erforderlich.“
Hydrostrom GmbH: Wasserzufuhr ist jetzt geregelt
Die Befürchtung der Umweltverbände: „Modernisierungen werden von den Betreibern in der Regel nur mit einhergehenden Kapazitätssteigerungen in Angriff genommen. Damit würde den Flüssen in Zukunft noch mehr Fließenergie entzogen, welche sie schon heute dringend für die natürlichen Selbsterhaltungsprozesse benötigen.“
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Hier sieht Wickel für die Anlage der Hydrostrom GmbH jedoch kein Problem. „Wir haben die Womelsdorfer Mühle ja bereits komplett erneuert, sind jetzt technisch auf einem Höchststand“, sagt er im Gespräch mit unserer Redaktion. Und in Zusammenarbeit mit Uni Siegen sowie dank einer Förderung aus Leader-Mitteln habe man am Wehr der Eder auch die motorgesteuerte Regelung der Wasserzufuhr für die Turbine an der Mühle hinbekommen.
Branchenverband: Kritik „unsachlich und irreführend“
Damit entspreche die Anlage den Vorstellungen der EU nach der geltenden Wasserrahmen-Richtlinie zu 100 Prozent, betont Wickel. Und sie werde nun auch als Pilotprojekt für ähnliche Vorhaben in Wittgenstein gewürdigt. Gerne unterstütze die Hydrostrom GmbH im Übrigen Interessenten, die sich selbst als Betreiber eines kleinen Wasserkraftwerks versuchen möchten.
Allerdings würden solche Wasserkraftwerke „nur an bereits bestehenden Querbauwerken gefördert“, so der Landesverband Erneuerbare Energien (LEE) NRW in Düsseldorf, der die Kritik der Umweltverbände an der geplanten Gesetzesnovelle seinerseits „unsachlich und irreführend“ findet.
Einsatz für Anlagen an bereits vorhandenen Staustufen
Denn: „Die strengen umweltrechtlichen Anforderungen und Standards für Wasserkraftanlagen werden dadurch in keiner Weise gelockert oder entkräftet“, heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes. „Ziel des aktuellen Gesetzentwurfs ist es lediglich, bislang langwierige Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.“
Konkret setzt sich der LEE als Branchenverband „dafür ein, bereits vorhandene Staustufen, die ohnehin einer anderen Nutzung dienen – etwa zur Gewässer-Regulierung, Schiffbarmachung oder Wasserrückhaltung – zusätzlich energetisch zu nutzen“. Also genau das, was Hydrostrom an der Womelsdorfer Mühle macht. Denn neben den zentralen Säulen Wind- und Solarenergie sei „die stetige und grundlastfähige Wasserkraft von großer Wichtigkeit für Energiewende und Klimaschutz“, argumentiert der Branchenverband.