Womelsdorf.. Das Wasserkraftwerk ist morgen Thema im Naturschutz-Beirat. Vorsitzende stellt Frage nach dem Wasserrecht. Dezernent erläutert Sachstand


Die Womelsdorfer Mühle wird Forschungsobjekt – das berichtete unsere Zeitung Mitte des Monats. Morgen steht das Wasserkraftwerk, das Achim Wickel und Bernd Föllmer seit einiger Zeit hier betreiben, im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein auf der Tagesordnung – allerdings mit Blick auf das Wasserrecht. Beiratsvorsitzende Helga Düben möchte von der Kreisverwaltung insbesondere wissen, ob juristische Probleme dieser Art mittlerweile ausgeräumt seien. Sie erinnert an ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, das zumindest 2017 noch ein Thema gewesen sei.

Das sagt der Forscher

Die wasserrechtlichen Probleme bei der Nutzung des Ederwassers für die Verstromung in der Womelsdorfer Mühle seien inzwischen ausgeräumt, erklärt Prof. Dr. Jürgen Jensen vom Lehrstuhl Wasser und Umwelt, Hydromechanik und Wasserbau der Uni Siegen im Bericht. Damit sei der Weg für die Kooperation zwischen Mühlenbesitzern und dem Lehrstuhl der Uni frei gewesen. Derzeit bewirbt sich die Hochschule gemeinsam mit der Hydro-Strom Wittgenstein GmbH von Wickel und Föllmer um Gelder aus der Leader-Förderung für das innovative Wasserkraft-Projekt in Womelsdorf.

Neue Turbine zur Stromerzeugung für alte Womelsdorfer Mühle: Achim Wickel (ohne Mütze) und Hauseigentümer Bernd Föllmer stellen Pläne und laufende Bauarbeiten vor.
Neue Turbine zur Stromerzeugung für alte Womelsdorfer Mühle: Achim Wickel (ohne Mütze) und Hauseigentümer Bernd Föllmer stellen Pläne und laufende Bauarbeiten vor. © Unbekannt | WP

Das sagt die Kreisverwaltung

„Tatsächlich ist es so, dass durch die Untere Wasserbehörde und die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein ordnungsbehördliche Verfahren gegen die Betreiber der ... Wasserkraftanlage eingeleitet worden waren, die zum Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geworden sind“, bestätigt Arno Wied, im Kreishaus Dezernent für Bauen, Umwelt und Wirtschaft.

Die juristischen Verfahren

Die ordnungsbehördlichen Verfahren seien „im Ergebnis darauf ausgerichtet“ gewesen, „den Betreibern für die von ihnen durchgeführten Maßnahmen die Vorlage prüffähiger Antragsunterlagen aufzugeben und bis zu einer abschließenden Entscheidung über die gestellten Anträge eine Mindestwasserführung in dem Gewässer ,Eder’ zu sichern“.

In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren habe dann „eine richterliche Mediation stattgefunden“, so Wied weiter, in deren Verlauf sich die Beteiligten „über die Anforderungen an prüffähige Antragsunterlagen und die zeitlichen Abläufe verständigt“ hätten.

Das Genehmigungsverfahren

Zum derzeitigen Stand des Genehmigungsverfahrens, ebenfalls von Düben angefragt, erklärt Wied: Es sei „davon auszugehen, dass die Betreiber derzeit prüffähige Antragsunterlagen erarbeiten, diese innerhalb der vereinbarten Fristen vorlegen und danach die beteiligten Behörden die Genehmigungsfähigkeit unter Beachtung der maßgeblichen rechtlichen Regelungen prüfen.“

Die Beteiligung des Beirats

Helga Düben erinnert in ihrer Anfrage ferner daran, dass der Beirat an der Diskussion um das Projekt in Womelsdorf beteiligt werden solle, „sobald die Planunterlagen vorliegen“. Dazu verweist Dezernent Wied auf das anstehende Genehmigungsverfahren: Darin werde auch „wie zugesagt eine Beteiligung ... erfolgen“.