Erndtebrück/Bad Berleburg. Bis zum Schluss verwehrte sich der 28-Jährige dieses Vorwurfs, behauptete, er habe seinen Widersacher nur an der Nase gezogen.

Verhärtete Fronten und ein kleinlicher Streit, der besser vor dem Zivilgericht aufgehoben gewesen wäre, beschäftigte jetzt das Amtsgericht Bad Berleburg als Strafsache: Einem 28-jährigen Mann aus Erndtebrück wurde dabei vorgeworfen, dem neuen Freund seiner ehemaligen Partnerin mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihn zudem als „Hurensohn“ bezeichnet zu haben.


Sowohl Richter Torsten Hoffmann als auch Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sahen es als
bewiesen
an, dass die Schläge und die Beleidigung stattgefunden hatten. Der Angeklagte wurde zu einer
Geldstrafe
von 50 Tagessätzen in Höhe von 55 Euro verurteilt.

Angeklagter bleibt uneinsichtig



Bis zum Schluss verwehrte sich der 28-Jährige dieses Vorwurfs, behauptete, er habe seinen Widersacher nur an der Nase gezogen – überhaupt sei er von seiner Exfreundin und ihrem neuen Partner provoziert worden. Am Nachmittag des 25. Mai dieses Jahres sei das Paar dem Angeklagten im Auto nach Hause gefolgt um ein Schreiben abzuliefern, in dem der Angeklagte darauf hingewiesen werden sollte, dass er entsprechend eines Bescheides der Gemeinde Erndtebrück ab sofort für die Hundesteuer aufkommen solle, die bis dato die Exfreundin gezahlt hatte – obwohl der Hund beim Angeklagten lebt. Dem voraus gegangen waren jahrelange Streitereien um den Auszug der Exfreundin, Mietschulden und den ehemals gemeinsamen Hund. Der Angeklagte soll sie immer wieder beleidigt haben und sogar Morddrohungen ausgesprochen haben, gab die 25-jährige Exfreundin zu Protokoll.

Anwältin fragt scharf nach



„Und da fällt ihnen und ihrem Freund nichts besseres ein als ihn nach Hause zu verfolgen und den Brief persönlich abgeben zu wollen“, wollte die Verteidigerin des 28-Jährigen wissen. Aufgrund der jahrelangen Vorgeschichte kenne man sich und wüsste auch um das leicht zu provozierende Wesen des Angeklagten, unterstellte die Verteidigerin. Sie vermutete, dass die Exfreundin und ihr neuer Partner ein Exempel statuieren wollten und die Geschichte der Schläge ins Gesicht des Geschädigten – bestätigt durch ein Attest vom Arzt – erfunden hätten. Zumal sei der Angeklagte Rechtshänder, die Verletzungen seien aber auf der rechten Gesichtshälfte – und die habe der Angeklagte nur mit der linken Hand erwischen können, denn der als Nebenkläger auftretende Geschädigte saß zum Zeitpunkt der angeblichen Schläge im Auto auf dem Fahrersitz. „Diese Verletzungen kann er ihm auch mit der linken Faust zugefügt haben“, ließ Richter Torsten Hoffmann diese Argumentation jedoch nicht gelten. Die Verletzungen des Geschädigten seien zudem nicht mit einem Ziehen an der Nase in Einklang zu bringen.