Gut zweieinhalb Jahre nach dem Tod von Richard Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg ist die Auseinandersetzung innerhalb der Familie entscheiden.
Bad Berleburg. Es ist ein deutliches Zeichen, dass die Fahne mit dem Wappen des Hauses zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, die am Donnerstag über dem Schloss in Bad Berleburg weht. So kündigt dei Familie gute Nachrichtenwie die Geburt eines Kindes oder eine Hochzeit. Oder sie weht, weil sich hoher Besuch im barocken Residenzschloss befindet.
Auf Nachfrage bestätigte der Hausherr Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, dass der Rechtsstreit um das Erbe seiner Familie nun endgültig beendet ist. Bereits vor etwas mehr als zwei Monaten hatte das Oberlandesgericht in Hamm eine Entscheidung des Landwirtschaftsgerichtes am Bad Berleburger Amtsgericht bestätigt – und Gustav Prinz zu Sayn-Wittgenstein als rechtmäßigen Erben des forstwirtschaftlichen Betriebes und des Schlosses gesehen.
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Gegen die Erteilung des Erbscheines hatte Ludwig Ferdinand zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, ein Cousin des verstorbenen Vaters von Gustav, geklagt. Jetzt aber ist das Verfahren um die „Hofnachfolge“ auf dem 13.000 Hektar großen Betrieb abgeschlossen. „Der Erbschein ist da“, bestätigte Prinz Gustav unserer Redaktion.