Segen-Wittgenstein. Gefährdungsstufe 2: Besuche etwa in den Bad Berleburger Kliniken sind ab Montag nur noch eingeschränkt möglich – zum Schutz der Patienten.
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 längst überschritten. Damit gilt seit Samstag, 24. Oktober, gemäß der Corona-Schutzverordnung die „Gefährdungsstufe 2“ mit weitergehenden Einschränkungen der Kontakte, um ein weiteres Ansteigen der Infektionen zu verhindern. Dabei besonders zu schützen: die Krankenhäuser und ihre Patienten.
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Dazu haben sich Vertreter aller Akutkrankenhäuser und der Reha-Kliniken im Kreisgebiet mit dem Gesundheitsamt auf folgende Regelungen verständigt:
Besuche im Krankenhaus können erst ab dem sechsten Tag des stationären Aufenthaltes erfolgen – das heißt, wenn der Patient bereits fünf Tage dort aufgenommen war.
Besucher, die jünger als 16 Jahre sind, dürfen aktuell keine Patienten besuchen. Besuchszeiten teilen die Krankenhäuser auf Nachfrage mit.
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Bei der Geburt im Kreißsaal, analog beim Kaiserschnitt im Operationssaal, kann der Ehemann oder ein anderer Angehöriger die werdende Mutter begleiten und später auch täglich für eine Stunde im Krankenhaus besuchen.
In der Siegener Kinderklinik ist weiterhin die Aufnahme eines Erwachsen, in der Regel eines Elternteils, mit einem Patienten möglich.
Umsetzung ab Montag
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Ausnahmen von diesen Regeln gelten natürlich für den Besuch schwer oder kritisch kranker Personen. „Für die meisten Krankenhaus-Patienten stellt aufgrund des Krankheitsbildes oder des Alters eine Corona-Infektion ein sehr hohes Risiko dar“, so Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamts. „Deswegen unser dringender Appell, diese Besuchsregeln auch einzuhalten.“
Die Krankenhäuser werden mit der Umsetzung dieser Regelungen ab dem heutigen Montag beginnen. Die Reha-Kliniken haben bereits ein offizielles Besuchsverbot verhängt, um die Langzeit-Patienten vor Infektionen zu schützen. Dieses gilt grundsätzlich auch für den Außenbereich.