Bad Berleburg/Siegen. In 1. Instanz war der Lokführer aus Lünen zu Haft verurteilt worden. Dieses Urteil aber akzeptieren der Angeklagte und sein Verteidiger nicht.
Das Gerichtsverfahren gegen den 52-jährigen Lokführer aus Lünen, der vom Schöffengericht Bad Berleburg zu einer 21-monatige Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist, ist noch nicht vorbei. Der Verteidiger Dennis Tungel hat seine Ankündigung vom vergangenen Freitag im Bad Berleburger Gerichtssaal wahr gemacht und gegen das Urteil Berufung in der nächst höheren Instanz vor dem Landgericht Siegen eingelegt. Das bestätigte der Sprecher des Landgerichtes, Dr. Sebastian Merk auf Anfrage dieser Zeitung. Die Staatsanwaltschaft Siegen indes hat keine Rechtsmittel eingelegt, wie deren Sprecher Patrick Baron von Grotthuss erläuterte. Das Urteil des Schöffengerichtes entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Verfahren neue aufrollen
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Vor dem Landgericht Siegen kann nun die komplette Beweisaufnahme des Verfahrens in Bad Berleburg neu aufgerollt werden. Das hängt davon ab, worauf die Verteidigung mit ihrer Berufung abzielt. Möglich ist dabei auch, dass in dem neuen Verfahren neue Zeugen gehört werden oder aber nur eine verkürzte Beweisaufnahme erfolgen muss. Ziel der Verteidigung dürfte eine Abmilderung des Urteils oder beispielsweise die Aussetzung zur Bewährung sei.
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In erster Instanz hatte Tungel für seinen Mandanten einen Freispruch gefordert. Auf was genau der Verteidiger sich bei der Berufung stützt ist noch unklar. Tungel war telefonisch nicht zu erreichen. Der angeklagte Familienvater war verurteilt worden, weil er einen Anschlag auf einen von ihm selbst gefahrenen leeren Zug der Rothaarbahn verübt haben soll, bei dem nur Sachschaden entstand.