Bad Berleburg. Mit dem Ende der Beziehung ist der 23-Jährige Angeklagte offensichtlich nicht klar. Das hat Konsequenzen für ihn.

Zu einer Haftstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung hat das Amtsgericht Bad Berleburg einen 23-jährigen Mann verurteilt, weil er seine ehemalige Freundin gestalkt hat.

Der Mann soll der 24-jährigen Frau aufgelauert haben, sie körperlich angegangen und beleidigt haben und sie telefonisch unter Druck gesetzt haben. Die Frau sagte als Zeugin aus und bestätigte die Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft.


Die Liebe sei nach einem Gefängnisaufenthalt des mehrfach vorbestraften Mannes in Brüche gegangen, berichtet die Zeugin. Als er draußen war, habe es immer wieder Streit gegeben, also habe sie sich von dem Angeklagten getrennt. Diese Trennung hat der Mann aber nicht akzeptiert.


Deswegen habe es auch bereits ein Urteil des Familiengerichtes gegeben, in dem dem Angeklagten aufgegeben worden war, sich von seiner Ex-Freundin fernzuhalten.


Aufgrund seiner Alkoholsucht hatte der Mann aber immer wieder gegen diese Auflagen verstoßen, die Frau angerufen und beleidigt. Auch die Familie des Opfers und deren Freunde waren betroffen.

Vor diesem Hintergrund verurteilte Amtsrichter Torsten Hoffmann den Angeklagten und gab ihm zusätzlich auf, einen Alkoholentzug zu machen und 120 Sozialstunden zu leisten.