Bad Laasphe. Weil ihnen die falschen Stimmzettel zugestellt wurden, müssen 108 Bad Laaspher erneut wählen.

Da ist wohl etwas durcheinander gekommen: Insgesamt 108 Bad Laaspher Bürgern haben falsche Stimmzettel erhalten.

Im Stimmbezirk 12.2 (Saßmannshausen/Bermershausen/Holzhausen) sind laut Auskunft aus dem Rathaus falsche Wahlzettel für die Kreistagswahl in den Briefwahlunterlagen zugestellt worden. Zur Erklärung: Der Bereich Feudingen ist in zwei unterschiedliche Kreiswahlbezirke (3 und 4) unterteilt. Der Stimmbezirk 12.1 (Feudingen 1) ist ein statistischer Stimmbezirk mit 12 unterschiedlichen Stimmzetteln (Unterscheidung Geschlecht und Alter).

Der Stimmbezirk 12.2 (Saßmannshausen/Holzhausen/Bermershausen) gehört noch zum Kreiswahlbezirk 3. Der Stimmbezirk 13.1 (Feudingen 2) gehört hingegen zum Kreiswahlbezirk 4, so die Erklärung aus dem Rathaus.

Bei der Einsortierung der Stimmzettel für den Stimmbezirk 12.2 wurden demnach irrtümlich teilweise

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Stimmzettel aus dem Kreiswahlbezirk 4 in die Briefwahlunterlagen gesteckt (es habe hier eine Verwechslung mit dem Stimmbezirk 12.2 und Feudingen 2 gegeben).

Der Fehler ist am vergangenen Freitag durch einen aufmerksamen Bürger im Rathaus gemeldet worden. Bis zu diesem Zeitpunkt sind in dem betreffenden Stimmbezirk insgesamt 108 Bürgern Briefwahlunterlagen zugegangen.

Unterlagen für ungültig erklärt

„Da nicht nachvollziehbar ist, ob alle 108 Bürger falsche Stimmzettel für die Kreistagswahl erhalten haben oder ob manchen Bürgern auch die richtigen Unterlagen zugestellt wurden, wurden all diese 108

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Briefwahlunterlagen aus diesem Stimmbezirk für ungültig erklärt“, heißt es aus dem Rathaus. Den betroffenen Bürgern seien bereits komplett neue Wahlunterlagen zugestellt worden, ergänzt um ein Erklärungs- und Entschuldigungsschreiben.

Da die alten Wahlunterlagen eine andere Wahlscheinnummer aufweisen als die neuen, ist es dem Briefwahlvorstand ohne weiteres möglich, die ungültigen Wahlunterlagen von den neu zugesandten zu unterscheiden. Die Stadt Bad Laasphe entschuldigt sich bei den betroffenen Bürgern für die hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten.