Bad Berleburg. Für die Bad Berleburger Traditions-Gaststätte findet sich auch beim erneuten Zwangsversteigerungstermin kein Käufer.
Leere Stühle und dunkle Gasträume in der Bad Berleburger Hubertus Stube. Stattdessen warten Gläubiger auf ihr Geld – vergeblich. Denn: Auch beim erneuten Zwangsversteigerungstermin im Bad Berleburger Amtsgericht fand sich kein Interessent für die ehemalige Gaststätte in der Schulstraße, zu der zu einer gemeinsamen Einigung mit der Sparkasse Wittgenstein – einer der Gläubiger kommt. Noch vor dem Ende der 30-minütigen Bietzeit stellte Sparkassen-Rechtsanwalt Eberhard Kießler daher den Antrag auf Einstellung der Verhandlung und gleichzeitig den Antrag auf eine Fortsetzung zu einem späteren Termin.
Das Objekt
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Das zu ersteigernde Objekt befindet sich in einem, in massiver Bauweise 1975 errichteten und durch einen südlichen Anbau 1987 erweiterten Mehrparteienhaus. Insgesamt 17 Wohneinheiten und eine Gaststätte befinden sich darin. Zu ersteigern jedoch gab es zu Beginn lediglich zwei der Wohneinheiten und eben die Gaststätte. Für die Wohnungen fand sich ein Interessent – für die Gaststätte jedoch wird derzeit noch gesucht. Der einzige Interessent a Montagmittag entschied sich am Ende gegen das Objekt.
Dabei handelt es sich um eine Kneipe mit Nebenräumen im Erdgeschoss und zwei Kegelbahnen mit Neben- und Kellerräumen im Kellergeschoss sowie eine Räucherkammer im Dachgeschoss. Insgesamt beträgt die Nutzfläche ca. 506 Quadratmeter. Versteigert werden soll aber nicht nur die Fläche, sondern auch die Inneneinrichtung. Ein Gutachten schätzt den Verkehrswert (Gebäude und Inneneinrichtung zusammen) auf 193.688 Euro. Berechnungen der Gerichtskosten ergaben, dass das geringste Bargebot daher bei 10.485,79 Euro liegt.
Bauliche Veränderungen
Wie so oft, wurden auch bei der Hubertus Stube mit den Jahren baulich etwas verändert. Das Problem: Der
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Grundriss der Gaststätte entspricht nicht mehr dem Aufteilungsplan. Besonders im Bereich der Küche wurde etwas verändert.
Das führt dazu, dass ein Teil der Gaststätte eigentlich dem Käufer der zwei Wohneinheiten gehört – lauf Plan. Heißt konkret: Entweder es erfolgt ein Rückbau, oder der neue Eigentümer einigt sich mit dem Eigentümer der zwei zuvor versteigerten Wohnungen. „Daher bin ich heute hier, damit die Interessenten Bescheid wissen“, so der neue Inhaber.