Bad Berleburg. Das Eins-A-Gebäude in Bad Berleburg verkommt zusehends. Ein Förderprogramm könnte jetzt die Entwicklung beschleunigen.
Vor den Augen der Bad Berleburger verkommt das ehemalige Eins-A-Gebäude immer weiter und lockt damit auch Vandalen auf das Gelände. Jetzt gibt es jedoch ein Licht am Ende des bisher sehr dunklen Tunnels, denn die Stadtverordnetenversammlung beschließt, in der Ausschusssitzung am Dienstag einen Antrag für das Sofortprogramm zu Stärkung der Innenstädte zu stellen. Damit sollen sich bietende Möglichkeiten für die weitere Nutzung des Areals genutzt werden.
„In der südlichen Innenstadt auf dem Gelände des ehemaligen Eins-A-Marktes ist ein langjähriger, aus Sicht der Stadtentwicklung sehr unbefriedigender Leerstand zu verzeichnen“, heißt es in der Vorlage für den Ausschuss für Planen, Bauen, Wohnen und Umwelt. Mit dem Antrag für das Sofortprogramm erhofft sich die Stadtverordnetenversammlung nun Mittel für eine positive Entwicklung auf dem Gelände.
Das Sofortprogramm
„Hintergrund des Sofortprogramms ist, dass der Wandel im Handel bereits in vollem Gang eist und durch den Corona-bedingten Shutdown noch beschleunigt wird. Das Sofortprogramm ist vorausschauend
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konzipiert und unterstützt die Städte und Gemeinden bei der aktiven Einflussnahme auf die Innenstadtentwicklung“, wird das Programm in der Vorlage beschrieben.
Das Sonderprogramm soll den Kommunen demnach generell ein stärkeres Einwirken auf krisenbedingte Missstände ermöglichen. „Leerstehende Einzelhandelsimmobilien sind oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen soll demnach ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen“, wird aus der Vorlage deutlich.
Förderfähig sind die Ausgaben, die mit dem Zwischenerwerb verbunden sind. Der Kaufpreis selbst sei jedoch nicht förderfähig. „Die eventuelle Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel für den Ankauf der
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Fläche im Falle eines positiven Bewilligungsbescheids bedarf einer gesonderten Beschlussfassung. Bei Immobilien, die bereits seit mehreren Jahren leer stehen und für die keine dauerhafte Nutzungsperspektive entwickelt werden konnte, kann im Einzelfall auch der Abriss gefördert werden“, so die Vorlage.
Hierzu sei jedoch vorrangig der Zugang zu den Regelprogrammen der Städtebauförderung zu prüfen. Das Programm richtet sich an alle nordrhein-westfälischen Kommunen. Förderanträge für das „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ müssen bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 16. Oktober dieses zu stellen. Das Förderprogramm beschränkt sich dabei auf die Konzentrationsbereiche der Innenstädte und Zentren.
Die Ausgangslage
Ein Blick zurück: Unter Anleitung von Prof. Hildegard Schröteler-von Brandt haben sich elf Studierende zuletzt im Rahmen eines Entwurfs in ihrem Masterstudium im Department Architektur mit dem Eins-A-
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Arealbeschäftigt. Ihre Aufgabe war es laut Ausschussvorlage, städtebauliche Konzepte und Entwürfe für einzelne Neubauten zu erarbeiten, die sich in das attraktive Umfeld (Marktplatz, Naturparkzentrum) einfügen. Die Ergebnisse sollen künftig eine Grundlage dafür liefern, welche Anforderungen aus bauleitplanerischer Sicht an eine dauerhafte und nachhaltige Nutzung des Eins-A-Areals zu stellen sind.
„Die städtebaulichen Entwürfe enthalten innovative Ideen und Grundlagen, die für die städtebauliche
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Weiterentwicklung von Nutzen sind“, heißt es in der Vorlage. Daraufhin hat die Stadt nach Abstimmung mit der Universität intensiv mit potenziellen Projektierern Kontakt aufgenommen, um neue Konzepte und Ideen für das Areal zu entwickeln.
Die Ergebnisse dessen sollten dann laut Vorlage als Orientierung für die Erarbeitung des Städtebaulichen Rahmens sowie als Grundlage für weitere Detailgespräche und die vorhabenbezogene Bauleitplanung dienen. Die Ergebnisse von Seiten der Investoren stehen allerdings bisher noch aus.