Bad Berleburg. Auch wenn, der Angeklagte nicht zum Termin erschien, fällt das Amtsgericht eine Entscheidung.
Wegen gefährlicher Körperverletzung hatte Richter Torsten Hoffmann Ende letzten Jahres im Amtsgericht Bad Berleburg einen Strafbefehl gegen einen 27-jährigen Burbacher erlassen. Die Strafe: sechs Monate Freiheitsentzug auf Bewährung und eine Geldauflage in Höhe von 300 Euro.
Einspruch eingelegt
Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte im Dezember 2019 Einspruch eingelegt – weshalb er sich am Freitagmorgen erneut vor dem Gericht hätte verantworten sollen.
Als der 27-jährige Angeklagte im Auftrag eines Sicherheitsdienstes im August 2018 auf einer Bad Berleburger Veranstaltung gearbeitet hatte, soll er einen Mann ohne triftigen Grund zu Boden gebracht und zunächst gewürgt haben. Als der Geschädigte sich schließlich gegen dieses gewalttätige Vorgehen wehrte, habe der 27-Jährige ihm mehrfach ins Gesicht geschlagen und auf ihn eingetreten. Das Opfer erlitt dabei vor allem Schwellungen und Rötungen im Gesicht.
https://www.wp.de/staedte/wittgenstein/article228263953.eceDer Verhandlung in seiner eigenen Sache war der Angeklagte am gestrigen Freitag ferngeblieben. Deshalb beantragte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel eine Einspruchsverwerfung.