Bad Berleburg. Nach dem tödlichen Zwischenfall mit den Wisenten wartet Hundehalter Demuth seit Tagen auf eine Antwort des Wisent-Vereins.

Nach dem Unglücksfall am 8. Juli, bei dem Wisente den Hund eines Spaziergängers angegriffen und getötet haben, ist noch keine Beruhigung in dem Fall eingetreten. Zwischen dem Halter des Tieres und dem Trägerverein des Wisentprojektes ist der Kontakt offenbar abgerissen.

„Ich finde das schon ärgerlich. Ich habe dem Wisentverein am Sonntag noch eine Mail geschrieben und seitdem nichts gehört“, sagt Sebastian Demuth, dessen Hund Lotta (12) von den Wildrindern getötet worden war.

Verein antwortet nach eigenem Bekunden nicht sofort

Dr. Michael Emmrich, Pressesprecher des Auswilderungsprojektes, will dies so nicht stehen lassen und bleibt bei der Formulierung „Wir stehen in Kontakt“. Dass Sebastian Demuth noch keine Antwort auf seine inzwischen fünf Tage alte Mail erhalten habe, will Emmrich nicht abstreiten, betont aber, dass der Verein nicht sofort antworte.

Demuth und seine Familie in Berghausen hatten sich zugleich mehr Offenheit, Entgegenkommen und auch eine aktivere Konfliktbewältigung durch das Team des Auswilderungsprojektes gewünscht. Nach der Unfallmeldung am Abend des 8. Juli waren immerhin die Wisentranger und die wissenschaftliche Leiterin, Kaja Heising, zum Albrechtsplatz gefahren, um mit Sebastian Demuth zu sprechen und sich den Unglücksfall genauer anzuschauen.

Trägerverein ist Halter der Wisente

Seitdem aber sei nichts passiert. Dem Hundehalter ist inzwischen klar, das der Trägerverein auf jeden Fall

Hinweisschilder am Albrechtsplatz

Bei einem weiteren Besuch auf dem Albrechtsplatz hat Sebastian Demuth inzwischen auch eines der von ihm gewünschten Hinweisschilder mit Verhaltensweisen bei Wisentbegegnungen gesehen. Dieses hängt an der Wandertafel.

Ob es an dem Tag des Unglücks – am Mittwoch vergangener Woche – schon hing, kann er nicht sagen. Demuth verweist darauf, dass es aber nicht direkt am Rothaarsteig hänge und damit auch nicht von jedem Spaziergänger wahrgenommen werde.

haften müsse. Diese Auffassung wird auf Nachfrage der Redaktion auch vom Landesumweltministerium NRW bestätigt: Der Bundesgerichtshof hat dem Trägerverein nach wie vor die Tierhaltereigenschaft zugesprochen.

Deshalb wollte die Heimatzeitung wissen: Muss der Verein dann im Zweifel für einen getöteten Hund Schadenersatz leisten, wenn dem Hundehalter keine Mitschuld nachgewiesen werden kann? In seiner

Auch interessant

Antwort geht das Umweltministerium sogar noch weiter: „Die Tierhalterhaftung ist grundsätzlich eine Gefährdungshaftung. Die Haftung greift gemäß § 833 BGB auch ohne ein Verschulden“, heißt es aus Düsseldorf.

Klar war bislang nur, dass Sebastian Demuth als Spaziergänger einen Abstand von 50 Metern zur Herde hätte halten sollen. Auch ein Passieren der Wildrinder über den Wanderweg mit einem Hund an der Leine war sicher falsch. Aber: Auch in diesem Falle haftet laut Ministerium der Halter der Tiere.

Wisente sehen Hunde als Gefahr

Enttäuscht war Sebastian Demuth auch darüber, dass der Verein die Schuld für das Unglück offenbar ausschließlich bei ihm suchte. Demuth hatte anderen Wanderern geglaubt, die ihm gegenüber sinngemäß gesagt hatten: Die Wisente machen doch nichts. Also war er mit dem eng an der Leine geführten Hund in fünf Metern Abstand an den Tieren vorbeigegangen.

Die Wildrinder aber greifen Hunde an, weil sie diese als Bedrohung sehen und ihre Kälber schützen wollen.

Auch interessant

Experten rieten in diesem Fall, den Hund von der Leine zu lassen, damit der flüchten könne. Das hatte Demuth nicht getan, sondern auf Schilder mit Leinenpflicht in der Setzzeit verwiesen. Tatsächlich konnte der Hund nicht flüchten und wurde von den Wildrindern getötet. Das Umweltministerium gibt Demuths Verweis auf „Leinenzwang“ auch in diesem Punkt recht.

Aus Düsseldorf heißt es: „Für das Anleinen von Hunden im Wald gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 2 Landesforstgesetz. Demnach dürfen im Wald Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint

Auch interessant

mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde“. Für den getöteten Australian Kelpy Lotta gelten letztere Bezeichnungen nicht.