Bad Berleburg. Nach dem tödlichen Unglück ist eine bessere Beschilderung in der Diskussion. Die wünscht sich der Halter des getöteten Hundes.
Der Unglücksfall, bei dem Wisente auf dem Rothaarsteig eine Hund angegriffen und getötet haben, beschäftigt die Hundehalter Sebastian Demuth und dessen Familie ebenso wie den Trägerverein des Wisentprojektes weiter intensiv.
Warnung für Wanderer
Hundetrainerin: Der Hund soll flüchten können
Bente Wied und Karin Noll bilden seit 2019 in Bad Berleburg Hunde zu Therapiehunden aus. Die Therapiehunde sollen in sozialen Einrichtungen zum Einsatz kommen, zum Beispiel in Kindergärten, Schulen und Altenheimen. Wir haben die Hundetrainerin zum Umgang mit Wildtierbegegnungen gesprochen.
1Was müssen Hundebesitzer bei einer Begegnung mit Wildtieren beachten?
Wenn ich keinen Plan B habe, dann versuche ich, die Tiere weiträumig zu umgehen. Und wenn ich angegriffen werde, dann sollte ich flüchten.
2Kann ich einen Hund in einer Gefahrensituation ableinen?
Ja, dann kann der Hund flüchten. Neben Angriff und Einfrieren ist das eine mögliche Verhaltensweise des Tieres. Wenn ich den Hund weiter angeleint führe, dann bleibt ihm im Grunde keine andere Möglichkeit als anzugreifen, weil er nicht flüchten kann.
3Kann ich meinem Hund den Jagdtrieb abgewöhnen?
Nein. Wir nennen das aber nicht Jagdverhalten, sondern Beutefangverhalten. Ich kann einen Trieb nicht abtrainieren, aber lernen, meinen Hund zu kontrollieren. Hunde sollen auf ihren Halter hören. Der bestimmt auch, wann gejagd wird. Zum Beispiel im Spiel mit dem Ball.
Mit Karin Noll sprach Lars-Peter Dickel
Demuth hatte im Gespräch mit dieser Zeitung signalisiert, sich rückblickend nicht ausreichen informiert gefühlt zu haben. Der 36-jährige Doktorrand der Sinologie machte sich Gedanken und äußerte den Vorschlag, dass Hinweisschilder mit Verhaltensregeln - nicht nur für Hundehalter - im Falle einer Wisentbegegnung auf dem vielbegangenen Wanderweg hilfreich gewesen wären.
Beispiel Bundesstraße 480
Verhaltensregeln bei Begegnung mit Wisenten
Bleiben Sie auf den vorgesehenen Wegen.
Halten Sie Abstand.
Nähern Sie sich nicht aktiv.
Füttern Sie nicht.
Verhalten Sie sich vorausschauend sowie der Strecke und den Begebenheiten angemessen.
Passen Sie Ihr Tempo so an, dass Sie jederzeitreagieren können.
Auch der Wald gehört jemandem! Beachten Sie Absperrungen und befolgen Sie Anweisungen.
Meiden Sie bei Dämmerung den Wald.
Führen Sie Hunde nur auf den Wegen oder ander Leine (außer in Gefahrensituationen).
In der Vergangenheit waren ja auch an der Bundesstraße 480 in Schüllar und an der Bundesstraße 236 zwischen dem Albrechtsplatz und Hoheleye Warnschilder mit dem Hinweis „Wisente queren“ aufgestellt worden, nachdem die Herde dort immer wieder die vielbefahrenen Straßen überquert hatte.
Wisentverein zeigt sich interessiert
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„Wir verschließen uns sinnvollen Vorschlägen nicht und wir werden das innerhalb des Vereines diskutieren“, kommentiert dessen Pressesprecher Dr. Michael Emmrich den Vorschlag, entsprechende Schilder mit den Verhaltensregeln im Umgang mit Wisenten an den wichtigsten Wanderparkplätzen im Streifgebiet der freilebenden Herde anzubringen. „Nur können wir ja nicht einfach irgendwo Schilder aufstellen. Das muss abgestimmt werden“, sagt Emmrich weiter.
50 Meter Mindestabstand
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In einer Pressemitteilung nach dem Zwischenfall hat der Wisent-Verein betont, sich seit vielen Jahren – gemeinsam mit anderen Organisationen – über angepasstes und respektvolles Verhalten gegenüber Wildtieren im Wald einzusetzen. Die Verhaltensregeln seien unter anderem auf der Homepage des Vereins, beim Berleburg Tourismus und anderen Organisationen nachzulesen. Dabei weise der Wisent-Verein auch immer wieder daraufhin, dass gerade in der Zeit, in der Kälber geboren werden, Hunde von Wisenten als Bedrohung gesehen werden können. Der Wisentverein empfiehlt auch nachdrücklich, einen Abstand von mindestens 50 Metern zu Wisenten einzuhalten.
Hunde im Zweifel ableinen
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„Wisente sind zwar friedliche, aber dennoch Wildtiere, die insbesondere ihren Nachwuchs verteidigen. Das ist bei anderen Tierarten genauso. Hunde sollten in solch einer Situation grundsätzlich nur ohne oder mit flexiblem reißfähigem Halsband losgelassen werden.
Zur Frage, ob der Trägerverein in seiner Eigenschaft als Halter der Tiere möglicherweise Schadenersatz leisten müsse, verwies Emmrich auf eine Versicherung des Vereins und darauf, dass man sich im Gespräch mit Sebastian Demuth befinde.