Siegen-Wittgenstein. Die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt ist auch in Corona-Zeiten in Siegen-Wittgenstein rückläufig. Eine neue Broschüre bündelt Hilfsangebote.

Der „Runde Tisch gegen Gewalt im Kreis Siegen-Wittgenstein“ hilft seit rund zwanzig Jahren Opfern von häuslicher Gewalt. Auch in Corona-Zeiten möchte das Netzwerk für Betroffene da sein. Die neue Broschüre „Hilfen bei häuslicher Gewalt“ bündelt Unterstützungs-, Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten.

„Wir wollten zeigen, dass Polizei, Frauenhaus und die vielen unterschiedlichen Beratungsstellen auch während der Corona-Pandemie weiter zur Verfügung stehen“, sagt Martina Böttcher, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises Siegen-Wittgenstein und Koordinatorin des Netzwerkes „Runder Tisch gegen Gewalt“.

Siegen-Wittgenstein: Zahlen von häuslicher Gewalt trotz Corona rückläufig

Insgesamt ist die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt in Siegen-Wittgenstein rückläufig. Auch in der Corona-Krise gab es keinen Anstieg – analog zum landesweiten Trend. Das teilt die Polizeibehörde Siegen-Wittgenstein auf Anfrage mit. Im März 2020 gab es 2112 Fälle von Häuslicher Gewalt in NRW, im März 2019 3003 Fälle und im März 2018 2903 Fälle. Am häufigsten sind in der Corona-Krise Frauen von häuslicher Gewalt betroffen, so die Kreispolizeibehörde.

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Martina Böttcher weist darauf hin, dass die Dunkelziffer bei Fällen von häuslicher Gewalt ihrer Einschätzung nach hoch sei. „Gewalt ist trauriger Alltag in vielen Familien und Lebensgemeinschaften, unabhängig von Bildung, gesellschaftlicher Stellung, Alter oder Herkunft.“

Siegen-Wittgenstein: Broschüre „Hilfen bei häuslicher Gewalt“ gibt es in digitaler Form

„Um Opfern häuslicher Gewalt zu zeigen, dass alle Beratungseinrichtungen auch während des Lock-Downs für Hilfe und Beratung zur Verfügung stehen, habe ich die Aktualisierung der Broschüre mit digitaler Unterstützung der Netzwerkpartnerinnen und –partner bewusst vorgezogen.“ Ursprünglich war sie für die zweite Jahreshälfte vorgesehen. Viele Beratungseinrichtungen hätten auch signalisiert, dass es während des Lock-Downs zunächst verdächtig ruhig war, so Böttcher.

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Gerade während der Kontaktbeschränkungen, in der es für Opfer häuslicher Gewalt schwierig oder gar nicht möglich war, die häusliche Umgebung zu verlassen, habe die digitale Information an Bedeutung gewonnen. Daher liegt die Broschüre nicht nur im Printformat bei Beratungseinrichtungen aus, sondern sie gibt es auch digital auf der Homepage der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein.

Broschüre „Hilfen bei häuslicher Gewalt“ informiert über anonyme Spurensicherung

Sie informiert über das Gewaltschutzgesetz, anonyme Spurensicherung nach einem sexualisierten Übergriff und psychosoziale Prozessbegleitung. Zudem zeigt sie auf, wie die Polizei Schutz bietet, was die Opfer selbst tun können und wo sie Unterstützung und Beratung finden – überregional und im Kreis Siegen-Wittgenstein.

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Auch präventive Beratungsangebote im Bereich der Täterarbeit sind dort einzusehen. Täterprogramme werden zum Beispiel häufig vom Verein „Brücke Siegen“ angeboten, so die Polizeibehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein. Hier sollen Verhaltensänderungen mit Hilfe von sozialen Trainingsprogrammen erreicht werden. Opfer finden zum Beispiel Hilfe bei der Außenstelle des „Weißen Rings“ in Siegen-Wittgenstein unter 0151 55164768. Aber auch weitere Beratungs- und Unterstützungsanbieter sind in der Broschüre zu finden.

Siegen-Wittgenstein: „Runde Tisch gegen Gewalt“ als kreisweites Netzwerk

Der „Runde Tisch gegen Gewalt“ konnte als Netzwerk all diese Angebote gut bündeln. Insgesamt setzt er sich aus Partnerinnen und Partnern aus den Bereichen Jugend- und Familienhilfe, dem Frauenhaus/-beratungsstelle, der Polizei, der Justiz, der Gleichstellungsbeauftragten sowie den Beratungsstellen der Kirchen, Institutionen, Vereine und Verbände zusammen.

Häusliche Gewalt kann auch im öffentlichen Raum stattfinden

Häusliche Gewalt ist kein eigener Straftatbestand. Hier greifen verschiedene Straftatbestände, wie zum Beispiel Beleidigungen, Körperverletzungen, Nötigung, sexueller Missbrauch oder Freiheitsberaubung.

Die Polizei Siegen-Wittgenstein definiert häusliche Gewalt folgendermaßen: „Häusliche Gewalt wird angenommen, wenn es in einer häuslichen Gemeinschaft ehelicher oder (unabhängig von der sexuellen Orientierung) nicht ehelicher Art oder sonstiger Art (zum Beispiel Mutter/Sohn, Seniorenwohngemeinschaft), die entweder noch besteht, sich in Auflösung befindet oder seit einiger Zeit aufgelöst ist, zur Gewaltanwendung kommt.“

Tatorte können auch Geschäftsräume, Gaststätten oder der öffentliche Raum sein. „Häusliche Gewalt setzt nicht die Tatbegehung in der gemeinsamen Wohnung voraus“, betont die Polizei Siegen-Wittgenstein.

Ziele des Netzwerkes sind neben Beratung, Schutz und individueller Hilfe auch eine Kooperation und Vernetzung der Hilfsangebote, eine fachbezogene Zusammenarbeit, die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und die Verbesserung des Opferschutzes (auch durch Prävention und Aufklärung). Zudem ist ein großes Thema die Koordinierung der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes. Als Koordinatorin des Netzwerks organisiert Martina Böttcher auch Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen, wie etwa Stalking, Menschenhandel, etc.

Die Broschüre kann auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.siegen-wittgenstein.de heruntergeladen werden.