Bad Laasphe. . Mit Schulkindern im Auto stößt ein 53-jähriger Bad Laaspher mit einem anderen Auto zusammen und fährt davon. So urteilte der Richter.
Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort musste sich ein 53-jähriger Bad Laaspher vor dem Amtsgericht Bad Berleburg verantworten. Richter Torsten Hoffmann stellte das Verfahren gegen eine Auflage von 100 Sozialstunden gegen ihn ein.
Der angeklagte Kraftfahrer soll an einem Novembermorgen vergangenen Jahres auf der Landstraße 718 in Herbertshausen an einem Unfall beteiligt gewesen und anschließend geflüchtet sein. Dabei soll ein Schaden von rund 2500 Euro entstanden sein.
Verdächtiges Geräusch
Vor Gericht schilderte der Mann auf der Anklagebank seine Situation: „Ich habe Schulkinder gefahren. Vor mir war ein Bus, der langsam anfuhr. Es kam kein Gegenverkehr, also bin ich zum Überholen ausgeschert. Als ich in Höhe des Busses war, bog ein Auto von links aus einer Nebenstraße auf meine Straße ein.“
Daraufhin habe der Angeklagte ein verdächtiges Geräusch gehört, sei in eine Einbuchtung gefahren und habe seinen Kleintransporter nach Beschädigungen untersucht. „Ich konnte nichts feststellen, es war dunkel. Also bin ich weitergefahren“, berichtete der 53-Jährige. Erst rund eineinhalb Stunden später, als es hell geworden war, will der Angeklagte doch einen Schaden an dem Fahrzeug festgestellt haben – und fuhr zur Polizei.
Die Beamten hatten jedoch schon von dem Vorfall gewusst, da der Fahrer, der aus der Nebenstraße auf die L718 gefahren war, die Polizei gerufen hatte.
Nicht der erste Verstoß
Anklägerin Judith Hippenstiel weiß, dass der Angeklagte am Unfallort hätte bleiben müssen – und wenigstens seine Personalien hätte durchgeben sollen: „Sie sind unabhängig vom Schaden unfallbeteiligt“, belehrte Hippenstiel den Angeklagten.
Dieser Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung war nicht der erste für den Kraftfahrer. Richter Hoffmann habe sich nur für Sozialstunden für den Angeklagten entschieden, weil er aus eigenen Stücken frühzeitig zur Polizei gegangen war.
„Das ist ein Geschenk“, fügte Oberamtsanwältin Hippenstiel dem Urteil hinzu – und versicherte dem Angeklagten, dass er so glimpflich nicht nochmal davon kommen würde.
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