Bad Berleburg. Wasser sei kein relevanter Weg der Übertragung, heißt es in einem Bericht der Stadtwerke. Und auch im Abwasser sei sie „sehr unwahrscheinlich“.

Weder vom Trinkwasser noch vom Abwasser gehe in Bad Berleburg eine Gefahr durch das Corona-Virus aus. Und der städtische Baubetriebshof sowie der Betrieb der Kläranlagen sei inzwischen personell so organisiert, dass alle Mitarbeiter die Abstandsregeln weitgehend einhalten können. Das geht aus einem Bericht der Stadtwerke hervor.

„Die Trinkwasser-Gewinnung und -Verteilung bietet zu jedem Zeitpunkt durch das Multi-Barrieren-Prinzip und durch die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einen weitreichenden Schutz auch vor ungekannten Organismen und chemischen Stoffen“, erläuterte Achim Vorbau, Betriebsleiter der Stadtwerke jetzt den Politikern im Betriebsausschuss. Insbesondere seien hier „die Aufbereitung und die Partikel-Filtration als wirksame Schritte hervorzuheben“. Im Übrigen seien „Morphologie und chemische Struktur von SARS-CoV anderen Corona-Viren sehr ähnlich, bei denen gezeigt wurde, dass Wasser keinen relevanten Übertragungsweg darstellt“.

Kläranlagen-Betrieb dezentral

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Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sei „nach derzeitigem Stand des Wissens“ auch „eine Übertragung von SARS-CoV-2 über den Weg des Abwassers sehr unwahrscheinlich“, so Vorbau weiter. Eine Gefährdung für Beschäftigte in abwassertechnischen Anlagen sei daher „nicht gegeben“. Zum Schutz gegen Infektionen mit dem Corona-Virus sei der Betrieb der vier Kläranlagen dezentralisiert worden – sie werden laut Vorbau nun von den sechs Mitarbeitern in drei getrennten Gruppen betreut.

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Im Baubetriebshof seien die Mitarbeiter „zeitlich und räumlich getrennt“, berichtet der Betriebsleiter: „Die eine Hälfte der Belegschaft arbeitet montags bis donnerstags von 6 bis 15 Uhr, die andere von 7 bis 16 Uhr. Freitags ist um 11.30 Uhr oder um 12.30 Uhr Schichtende. Fahrzeuge und Maschinen sind generell nur mit einem Mitarbeiter besetzt. Dort, wo aus Arbeitsschutz- oder organisatorischen Gründen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, sind feste Zweiergruppen gebildet worden. Teilweise nutzen die Kollegen Privatfahrzeuge, um zur Arbeitsstätte zu gelangen.“