Bad Laasphe. Denkmal-Förderung in Bad Laasphe bekommt einen neuen Stellenwert – weil sich Düsseldorf deutlicher als bisher mit Geld beteiligt.

Die Stadt Bad Laasphe spart Geld bei der Förderung von Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden im Stadtgebiet, weil das Land NRW sich im Rahmen der sogenannten Denkmalpflege-Beihilfe nun zu 80 statt wie bisher nur zu 50 Prozent an den Kosten für den Eigenanteil der Kommune beteiligt. Hintergrund: Das Land unterstützt Kommunen wie Bad Laasphe mit überdurchschnittlichem Denkmal-Bestand und gleichzeitiger Haushaltsnotlage künftig deutlich mehr.

Die Pauschalförderung

Wichtiges Kulturgut für den Tourismus

Baudenkmale können einzelne Kulturdenkmäler – wie etwa Einzelgebäude – oder auch Gesamtanlagen wie historische Stadt- und Ortskerne, Straßenzüge, Plätze oder Gebäudegruppen sein. Sie sind von künstlerischer, wissenschaftlicher, technischer, handwerklicher, geschichtlicher oder städtebaulicher Bedeutung.

Viele Baudenkmale sind heute ein oft für den Tourismus wichtiges Kulturgut und Teil des gewachsenen kulturellen Erbes eines Staates, einer Region oder Kommune.

Für die Eigentümer von Denkmälern ändere sich unterdessen nichts, macht die Stadt Bad Laasphe deutlich: Die maximale Pauschalförderung liege weiterhin bei 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten einer Maßnahme. Diese 30-prozentige Pauschalförderung wiederum teilen sich die Kommune und der Kreis Siegen-Wittgenstein im Verhältnis 70:30 Prozent.

Steuerliche Erleichterungen

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Allerdings können Denkmal-Eigentümer darüber hinaus steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen, so der Hinweis der Stadtverwaltung. Dazu informiere der jeweilige Steuerberater. Diese Erleichterungen wirkten sie dann bei der Einkommensteuer, der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Grund- und Umsatzsteuer aus.

Zinsgünstige Darlehen

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Zinsgünstige Darlehen und/oder Investitionszuschüsse für Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz bieten über aufgelegte Förderprogramme zum Beispiel die NRW-Bank oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an. Beratung dazu bekommen Eigentümer über die eigene Hausbank.

Weitere Förderungen

Weitere Förderungen bieten unter anderem die Deutsche Stiftung Denkmalschutz und die NRW-Stiftung in ihren jeweiligen Internet-Auftritten. Allerdings „treffen die jeweiligen Förderrichtlinien nicht auf alle Denkmal-Eigentümer zu“, teilt die Stadt Bad Laasphe mit. Wenn die Bedingungen dann aber doch passen, sei ein „Antrag unmittelbar bei diesen Institutionen zu stellen“.

Denkmalrechtliche Erlaubnis

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Wichtiger Hinweis der Stadtverwaltung: Vor Beginn der Arbeiten muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis für die jeweilige Maßnahme erteilt worden sein. „Nur dann können auch Fördermittel hierfür in Anspruch genommen werden.“