Rüppershausen. Der Grundstücksbesitzer legt eine Expertise vor. Der Kreis sieht keinen Grund für einen Verstoß gegen Naturschutz. Es gibt aber auch Kritik.

Eine große, markante Esche mitten im Ort wird gefällt – das macht hellhörig, ruft Kritiker auf den Plan. Doch der Eigentümer, auf dessen Grundstück an der Rüppershäuser Straße der Baum bis vor kurzem gestanden hat, nennt gute Gründe, warum ein Fachunternehmen aus Schameder hier die Motorsäge angesetzt hat.

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„Der Baum war etwa 70 Jahre alt“, berichtet er im Gespräch mit unserer Redaktion. Aber: Das Holz sei mit den Jahren stockig geworden, die Esche also „von innen heraus krank“ gewesen. Der Eigentümer spricht vom Eschentriebsterben, das durch einen Pilz verursacht wird. Der Baum habe irgendwann „trocken gestanden“, schon ein paar Jahre kein Laub mehr geworfen. Dafür seien Äste heruntergefallen, und zwar nicht wenige, so der Rüppershäuser.

Für den Eigentümer ist die Aktion schmerzlich

Den Eigentümer, auf dessen Grund­stück noch viele andere Bäume stehen, schmerzt die Aktion: „Man fällt so eine Esche nicht aus Spaß.“ Aber: „Die Gefahren sind einfach da, dass Äste plötzlich abstürzen und jemand verletzen oder dass man darüber fällt“, macht er deutlich. Immerhin stand die Esche an einem Fußweg zwischen den Grundstücken hindurch, teils privat, teils öffentlich, der auch genutzt werde. Deshalb sei es an der Zeit gewesen einzugreifen. Eine entsprechende Stellungnahme des Fachunternehmens liege vor.

Grüne fordern neue Baumschutz-Satzung

Eine Baumschutz-Satzung, wie sie zwischen 1985 und 1997 für die Stadt Bad Laasphe galt, gibt es aktuell nicht. Über so eine Verordnung kann eine Stadt oder Gemeinde für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festschreiben, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen. So macht es zum Beispiel die Stadt Siegen.

Die Neuauflage einer solchen Satzung in Bad Laasphe fordern derzeit die Grünen. Ihr Argument: Der Umgang mit der Natur im Innenbereich sei geprägt durch Abholzen und Versiegeln, Ersatzbepflanzungen fänden kaum statt. Hier könne eine neue Baumschutzsatzung einen verlässlichen Rahmen schaffen.

Das beauftragte Garten- und Landschaftsbau-Unternehmen habe den kompletten Baum vor der Fällung mit der Hubarbeitsbühne abgefahren, um Bruthöhlen oder Nester – die diesen Einsatz beendet hätten – zu lokalisieren. Es wurde jedoch keinerlei Aktivität festgestellt. Daraufhin wurde die Esche im Abstockverfahren heruntergesägt, um größere Schäden im Umfeld zu vermeiden. Aber das sei es ihm wert gewesen, so der Eigentümer, um seiner Pflicht zur Verkehrssicherung nachzukommen.

Ausnahme vom Bundesnaturschutzgesetz

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Beim zuständigen Amt für Natur und Landschaft des Kreises Siegen-Wittgenstein sieht man unterdessen keinen Grund, warum sich der Eigentümer mit seiner Fäll-Aktion falsch verhalten haben könnte. Sicher: Generell dürften laut Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September innerhalb von Ortschaften weder Bäume gefällt noch Hecken drastisch beschnitten werden, so Kreis-Pressesprecher Torsten Manges. Doch ganz offensichtlich sei die Esche in Rüppershausen ja nachweislich krank gewesen, habe also ausnahmsweise dringend gefällt werden müssen.

Weitere Ausnahmen von einem Fällverbot, das vor allem dem Schutz von Nistplätzen für Vögel und Insekten dient, sind im Übrigen folgende: Der Baum droht abzusterben, ist nicht mehr verkehrssicher oder steht Baumaßnahmen im Weg. Die gefällte Esche sei auch kein Naturdenkmal gewesen, das besonders hätte geschützt werden müssen, heißt es auf Anfrage aus dem Bad Laaspher Rathaus.

Ähnlich markant wie „’s Rummelche“

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Kritik an der Fäll-Aktion kommt von Gregor Hoffmann aus dem benachbarten Oberndorf, früher als ehrenamtlicher Landschaftswächter im Auftrag des Kreises Siegen-Wittgenstein aktiv. Für ihn ist es „unbegreiflich“, dass „solch ein uraltes Gebilde“ jetzt einfach verschwinde – zumal der Baum mit einem Stamm-Durchmesser bis zu 1,20 Metern knapp oberhalb der Wurzel augenscheinlich „gesund gewesen“ sei. „Auch solche Baumveteranen stellen eine Verbindung zur Ortshistorie dar“, meint Hoffmann – so wie der nahe, uralte Brunnen, „‘s Rummelche“ genannt.