Siegen-Wittgenstein. Nach Beratung mit der Politik: Siegen-Wittgensteins Landrat Müller wird per Dringlichkeitsentscheidung zahlreiche Projekte auf den Weg bringen.

„Die Kreisverwaltung funktioniert und ist handlungsfähig – auch in dieser außergewöhnlichen Zeit. Wir sind so aufgestellt, dass wir auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie nicht gelähmt sind, sondern wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vornehmen können“, betont Landrat Andreas Müller.

Kein Kreistag

Eigentlich hätten am heutigen Freitag Kreisausschuss und Kreistag zusammen kommen sollen. Aufgrund von Corona und dem Gebot, Abstand zu halten und größere Versammlungen zu vermeiden, war das aber nicht möglich. Deshalb wird Landrat Andreas Müller jetzt Projekte und Vorhaben per Dringlichkeitsbeschluss auf den Weg bringen. Diese Möglichkeit sieht die Kreisordnung vor und wurde von der zuständigen Ministerin für Kommunales des Landes NRW, Ina Scharrenbach, jetzt auch noch einmal ausdrücklich als gangbarer Weg bestätigt.

Die Telefonkonferenz

Um den Kreistag und damit die Politik mit einzubinden, hat Müller am Freitagnachmittag in einer Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden über die Themen gesprochen, die aus seiner Sicht jetzt entschieden werden müssen. In praktisch allen Punkten haben die Fraktionsvorsitzenden einmütig die jetzt anstehenden Dringlichkeitsentscheidungen unterstützt und eine spätere Zustimmung im Kreistag signalisiert.

Beitragserlass für Kinderbetreuung

Auf dieser Basis wird Müller nun per Dringlichkeitsbeschluss zum Beispiel den Eltern für den Monat April die Beiträge für die Kinderbetreuung in einer Kita oder durch eine Tagesmutter erlassen. Das hatte der Landrat schon vor 14 Tagen vorgeschlagen. „Ich freue mich sich sehr, dass mein Werben um dieses Vorgehen nicht nur bei den Fraktionsvorsitzenden auf Zustimmung stößt, sondern auch darüber hinaus Früchte getragen hat. Denn zwischenzeitlich hat das Land zugesagt, die Hälfte der dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.“

Flexiblere Kita-Öffnungszeiten

Weiterlaufen können auch die Vorbereitungen für längere und flexiblere Öffnungszeiten in vier weiteren Kitas im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes - darunter die AWO-KlimaKita in Erndtebrück. Dort werden die längeren Öffnungszeiten schon zum neuen Kindergartenjahr ab August dieses Jahres angeboten.

Sicherheit für Integrationshelfer

Per Dringlichkeit wird der Landrat auch sicherstellen, dass Integrationshelfer finanziell abgesichert bleiben, auch wenn die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit seelischen oder körperlichen Handicaps, die sie normalerweise zum Beispiel in Schulen begleiten und dort unterstützen, aufgrund des Unterrichtsverbotes derzeit keine Schule besuchen. Hier will auch der Bund mit dem heute vom Bundesrat beschlossenen Sozialschutz-Paket helfen: Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge, die in ihrem Bestand gefährdet sind, erhalten einen Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand, über den sie zur Bewältigung der Pandemie beitragen müssen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis zum 30. September 2020. Aus Sicht des Kreises sollen die Integrationshelfer in dieser Situation jetzt zum Beispiel in die Familien gehen und dort die ihnen anvertrauten Personen unterstützen.

Energiepolitisches Arbeitsprogramm

Weiter geht es auch mit dem Verfahren zur Zertifizierung des Kreises mit dem European Energy Award (EEA). Hier wird der Landrat die Umsetzung des neuen Energiepolitischen Arbeitsprogramms auf den Weg bringen, was von der Mehrheit der Fraktionsvorsitzenden so mitgetragen wird. Die Verabschiedung des Arbeitsprogramms ist Voraussetzung für die EEA-Zertifizierung, die demnächst erfolgen soll. In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden soll über die einzelnen Maßnahmen in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden, sobald diese wieder tagen können.

Gutachten fürs Wisent-Projekt

Auf den Weg bringen wird der Landrat jetzt auch das Gutachten für das Artenschutzprojekt „Wisente im Rothaargebirge“. Das Gutachten soll die Ergebnisse und Erkenntnisse zusammentragen, die in der bisherigen Freisetzungsphase gewonnen werden konnten - und Prognosen aufstellen, die zeigen, wie sich das Projekt unter eventuell alternativen Szenarien in Zukunft entwickeln könnte. Das Gutachten wird komplett vom Land NRW bezahlt.