Siegen. Schöffengericht Siegen: Für verrostetes Geschoss aus Flugzeugbordkanone wird Hilchenbacher nicht belangt. In seinem Besitz war aber auch ein Colt

Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz hat das Schöffengericht Siegen am Dienstag, 10. März, einen 58-Jährigen zu einer einjährigen Bewährungsstrafe und 600 Euro Geldbuße verurteilt. Der Mann war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen des Besitzes von Kriegswaffen bestraft worden, der aktuelle Fall sei aber mit den früheren Straftaten nicht vergleichbar.

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Ursprünglich stand eine Tat gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in der Anklage: Vor allem, weil unter anderem ein Geschoss für eine Flugzeugbordkanone bei dem Mann aus Hilchenbach gefunden wurde. Der sei „früher ein Sammler gewesen, ein echter Waffennarr, der auch schon mal auf dem Feld herumgeschossen hat“, sagt dessen Anwalt – das sei heute aber vorbei.

Kreis Siegen-Wittgenstein entscheidet 1980: Hilchenbacher darf keine Waffe besitzen

Diesmal waren es „nur“ 44 alte Geschosse, ein halbautomatischer Colt und ein Luftgewehr, die 2018 bei dem Mann gefunden wurden, der in Indien geboren wurde und einen verwegenen Eindruck macht. 2013 hat er zuletzt im Schöffengericht gesessen, auch da war es bereits eher harmlos zugegangen. „Der Wandel ist deutlich da“, unterstreicht der Verteidiger.

Das Luftgewehr stellt sich als legal heraus. Den Colt hatte der Angeklagte für einen Bekannten verwahrt, der dann starb. Solche Freundschaftsdienste seien problematisch für einen Mann wie ihn, macht Amtsrichter Uwe Stark dem Müsener noch einmal klar. Gerade bei seiner Vergangenheit. Schon seit 1980 gibt es eine Entscheidung des Kreises Siegen-Wittgenstein, dass der Angeklagte keine Waffen führen oder besitzen darf.

Fünf Verstöße gegen das Waffengesetz sind bereits aktenkundig

Trotzdem sind unter seinen 20 Eintragungen im Bundeszentralregister gleich fünf Verstöße gegen das Waffengesetz. Dazu kommen Diebstähle, Körperverletzungen und andere unschöne Dinge. 2013 hat er auch schon ein Jahr auf Bewährung vor dem Schöffengericht bekommen und durchgestanden. Davor musste er allerdings auch schon einmal acht Monate für das gleiche Delikt in eine Zelle.

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Gutachter Klaus Quack vom Landeskriminalamt wertet die ihm vorgelegten Patronen als „Bodenfunde, alle mehr oder weniger stark korrodiert“. Der entscheidende Satz: Keine Armee würde solche Geschosse noch für Kriegshandlungen einsetzen. Das gilt auch für das Bordkanonengeschoss. Quack sieht noch eine gewisse Gefährlichkeit durch den nach wie vor vorhandenen Sprengstoff. Aber da müsse das Geschoss schon abgefeuert werden und eine gewisse Geschwindigkeit für den Aufschlag erreichen: „Es reicht nicht, mit dem Hammer darauf zu schlagen!“ Damit ist die Strafbarkeit nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz vom Tisch.

Den Colt hätte der Angeklagte aber nicht besitzen dürfen. Auch für einige der Leuchtspur- oder Hartkerngeschosse gibt es besondere Vorschriften im Waffengesetz. Sein Mandant habe sich geändert, „er ist aber immer noch Experte“, gibt der Anwalt zu bedenken. Der Müsener besitze einen Metalldetektor und werde häufiger von einem bekannten Landwirt bemüht, auf dessen Feldern nach Patronen zu suchen.

Munitionsreste überall auf Areal in Hilchenbach verstreut

„1948 wurde die gesamte gefundene Munition in einen Bombentrichter im Wald geworden und gesprengt“, erklärt der Angeklagte. Die Reste fänden sich nach wie vor über das ganze Areal verteilt. Mehrfach habe er nach den Suchaktionen die Polizei und den Kampfmittelräumdienst gerufen. Für die kleinen Sachen sei das aber nicht nötig, habe ihm ein befreundeter Polizist gesagt. Er solle doch künftig lieber auf Nummer sicher gehen und immer den Kampfmittelräumdienst bemühen, entgegnet Richter Stark.

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Staatsanwalt Moritz Faßbender hatte 18 Monate auf Bewährung beantragt. Dem Verteidiger waren im Vergleich zu den früheren Fällen acht Monate ausreichend. Das Gericht pendelt sich bei einem Jahr ein und legt noch die 600 Euro Geldbuße zu Gunsten der DRK-Kinderklinik dazu. „Ich habe Mist gebaut und es tut mir leid“, ist das letzte Wort des Angeklagten. Das Luftgewehr möchte er nicht zurückhaben.

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