Bad Berleburg. Angeklagte will die „Sieg Heil“-Rufe am Rande des Berghäuser Schützenfestes nicht gehört haben.

Allein im Jahr 2019 hat es insgesamt neun Fälle von rechtsextremistisch motivierten Straftaten in Bad Berleburg gegeben (wir berichteten). Konkret ging es in all diesen Fällen um das „Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen“. Das können einerseits Hakenkreuz-Schmierereien oder aber auch das Rufen von Parolen sein.

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Genau so ein Fall beschäftigt demnächst das Amtsgericht Bad Berleburg. Am 31. März muss sich dort eine Angeklagte wegen des Verdachts der „Strafvereitelung“ verantworten. Konkret geht es um einen Fall, der sich am Rande des Berghäuser Schützenfestes am Sonntag 21. Juli 2019 zugetragen haben soll. Die Angeklagte soll sich zusammen mit drei Männern im Bereich der Kreuzung der Straßen zum Kinderzentrum/Zur Ecke befunden haben. Aus dieser Gruppe heraus soll dann mehrfach und laut „Sieg Heil“ mit dem Zusatz „und fette Beute“ gerufen worden sein. Das hatte ein Polizist in der Nähe gehört und das Strafverfahren eingeleitet. Die Beschuldigte aber will diese Rufe nicht gehört haben.