Bad Berleburg. Nur sein Geständnis bewahrt den Angeklagten vor einer härteren Strafe, denn seine Erklärungen überzeugen das Gericht nicht.
Weil er 15.000 Euro vom Konto seiner Schwägerin ergaunern wollte, musste sich am Dienstagvormittag ein Mann aus Bad Berleburg vor dem Amtsgericht wegen Urkundenfälschung und einem versuchten Betrug verantworten. Weil er sich geständig zeigte und bislang keine Vorstrafen hatte, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt.
Zeugen mussten für die Beweisaufnahme nicht gehört werden. „Ich werde ein komplettes Geständnis ablegen und gebe zu, es ist so gewesen“, sagte der Angeklagte direkt nach Verlesung der Anklageschrift. Demnach hatte er am 9. Juli 2019 einen Überweisungsträger ausgefüllt, mit dem er 15.000 Euro vom Konto seiner Schwägerin auf seines buchen wollte. Eine Mitarbeiterin eines Geldinstitutes kam die Überweisung aber komisch vor und so wurde der Schwindel mit der gefälschten Unterschrift entdeckt.
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Auf die Frage nach dem Motiv berichtete der Angeklagte: „Ich habe das aus Frust getan. Ich war betrunken.“ Hintergrund seien die vielen leidvollen Geschichten rund um den Tod seines Bruders und die Erkrankung seiner Freundin gewesen. Die Krankheit habe auch verhindert, dass er sich beruflich verändern konnte. Gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin habe er eine Gastwirtschaft pachten wollen. Das sei aber so nicht möglich gewesen. Dann sei ihm die Idee mit der Überweisung zu Lasten seiner Schwägerin gekommen. „Ich verstehe aber nicht, warum ich ausgerechnet sie schädigen wollte...“, blieb der Angeklagte weitere Erklärungen schuldig.
„Ich bin froh, dass es rum ist. Mehr kann ich nicht sagen“, kommentierte der Verurteilte den Ausgang der Verhandlung und schilderte sich selbst als das genaue Gegenteil von dem Mann, der diese Tat verübt hat. „Die Menschen kennen mich als humorvollen Mann, als ehrlichen Mann, der niemandem ein Leid zufügen kann. Ich kann seit dem nicht mehr schlafen und auch nicht mit der Lüge leben.“
Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel sah das freilich ganz anders und fragte deshalb auch nach, ob sich der Angeklagte in den Monaten, seit die Anzeige erstattet worden sei bereits bei seiner Schwägerin entschuldigt habe, was dieser verneinte.
Sein Geständnis und das leere Vorstrafenregister bewahrten den Mann vor einer höheren Strafe. Alkohol sei im übrigen keine Entschuldigung für Straftaten, machte Hippenstiel deutlich. Und dass seine Schwägerin nicht geschädigt worden sei, sei nur der aufmerksamen Bankmitarbeiterin geschuldet. Beim Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Anklägerin.