Bad Berleburg. Schon mehrmals hatte der Mann aus Bad Berleburg Waren online zum Verkauf angeboten und sie nicht verschickt. 2015 kam er dafür bereits in Haft.

Ein 36-jähriger Lkw-Fahrer aus Bad Berleburg wurde wegen Betrugs zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe – ausgesetzt zur Bewährung – verurteilt. Der Angeklagte hatte im März vergangenen Jahres einen defekten Bandschleifer bei einem Online-Auktionshaus zum Verkauf angeboten. Die Ware zum Preis von knapp 79 Euro hatte er jedoch nie verschickt. Erst nach dem Erhalt der Anklageschrift nahm der Berleburger wieder Kontakt mit dem Käufer auf und zahlte schließlich den vorher überwiesenen Betrag zurück.

Mehrmonatige Haftstrafe in 2015


„Es kam bei mir in Vergessenheit. Es ist passiert und meine eigene Doofheit“, gestand der Angeklagte. Das Problem: Derartige Betrügereien hatte der 36-Jährige nicht zum ersten Mal begangen. Bereits 2008 war er wegen eines ganz ähnlichen Delikts in strafrechtlicher Erscheinung getreten, 2015 musste er sogar eine mehrmonatige Haftstrafe antreten. Der Gefängnisaufenthalt schien jedoch ein Wendepunkt im Leben des Angeklagten gewesen zu sein, so Bewährungshelfer Reinhold Vater. „Er ist danach durchweg einen guten Weg gegangen und hat sich als Musterknabe der Bewährung erwiesen.“ Er habe eine Umschulung zum Lkw-Fahrer gemacht, verfüge mittlerweile über einen unbefristeten Arbeitsvertrag und habe immer alle Termine mit der Bewährungshilfe eingehalten.


Auf die Frage von Richter Torsten Hoffmann, warum er seine ganze Zukunft für knapp 79 Euro aufs Spiel gesetzt habe, konnte der Angeklagte jedoch keine plausible Antwort geben. Sein Vater habe zu dieser Zeit einen Schlaganfall erlitten, er sei von den täglichen Fahrten ins Siegener Krankenhaus gestresst gewesen. Den Versand habe er angesichts dessen schlichtweg vergessen.

Bewährungszeit ist auf fünf Jahre festgesetzt

Das Gericht wertete die Tat als „Ausrutscher“ und entschied – trotz einer noch bestehenden Bewährung – auf eine weitere Bewährungsstrafe. „Das ist absolut grenzwertig“, machte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel in ihrem Abschlussplädoyer deutlich. Außerdem sei eine Bewährungszeit von fünf Jahren notwendig. Zusätzlich wurde dem 36-Jährigen eine Geldauflage in Höhe von 2500 Euro erteilt.