Bad Berleburg. Gegen einen Berleburger Bio-Hof liegt eine Anzeige wegen tierschutzrechtlichen Mängeln vor. Jetzt meldet sich auch der Betreiber selbst zu Wort.

Ein Bio-Hof im Raum Bad Berleburg soll gegen das Tierschutzrecht verstoßen haben. Das bestätigt der Kreis Siegen-Wittgenstein auf Nachfrage. „Nach Eingang einer Anzeige bezüglich eines möglichen tierschutzrechtlichen Verstoßes wurde der Berleburger Bio-Hof bereits zwei Tage später und dann weitere sieben Tage später noch einmal überprüft“, sagt Jana Schröder von der Pressestelle des Kreises Siegen-Wittgenstein. Bei der unangekündigten Vorortkontrolle seien tierschutzrechtliche Mängel wie „mangelhafte Einstreu“ sowie „Verstöße im Bereich Tierkennzeichnung“ festgestellt worden.

Mehr Details zu den Verstößen könne der Kreis nicht nennen: „Unsere Kollegen haben darauf hingewiesen, dass der betreffende Betrieb durch weitere Angaben eindeutig identifizierbar wäre – was wiederum existenzbedrohend für den Hof sein könnte. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir keine weiteren Angaben machen werden“, erklärt Schröder.

Weitere Kontrollen auf dem Bio-Hof in Bad Berleburg sollen folgen

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Auch Johannes Söbbeler, Leiter der Bezirksstelle für Agrarstruktur Arnsberg, gibt keinen weiteren Kommentar zu dem Sachverhalt ab und verweist stattdessen zurück an das Veterinäramt des Kreises. Das zuständige Veterinäramt, das die Einhaltung des Tierschutzes, der Tiergesundheit sowie der Lebens- und Futtermittelhygiene auf dem Berleburger Hof kontrolliert hatte, wird in Zukunft weitere kostenpflichtige Nachkontrollen durchführen.

„Neben der Anordnung, die festgestellten Mängel abzustellen, werden Betriebe, die EU-Fördermittel erhalten, prämienrechtlich sanktioniert oder aber auch bei Vorliegen von Bußgeldtatbeständen Bußgeldverfahren eingeleitet“, so Schröder. Ob der Berleburger Betrieb Sanktionen erhalte oder ein Bußgeld bezahlen müsse, dazu könne zum jetzigen Ermittlungsstand noch keine Aussage getroffen werden. Es stehe jedoch fest, dass Betriebe, die gegen die Richtlinien verstoßen haben, als „risikoorientiert eingestuft“ und häufiger kontrolliert werden.

Prinzipien ökologischer Tierhaltung

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Die ökologische Tierhaltung unterliegt Grundprinzipien, die in der EU-Verordnung festgehalten sind. Dazu gehören unter anderem eine begrenzte Anzahl von Tieren pro Fläche, um Umweltbelastungen zu minimieren, Fütterung mit Öko-Futter und eine artgerechte Haltung. Letztere soll mitunter dadurch garantiert werden, dass mindestens die Hälfte der Bodenfläche in Ställen nicht aus Spalten- oder Gitterkonstruktionen bestehen darf. Die Ställe müssen stattdessen mit ausreichend trockener Einstreu versehene Liege- und Ruheflächen aufweisen – ein Mangel, der bei dem Berleburger Bio-Hof festgestellt worden ist.

Damit Bio-Vorgaben wie diese auch eingehalten werden, werden Bio-Betriebe in NRW vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW überwacht. Dieses arbeitet eng mit Amtstierärzten zusammen, die Beschwerden in Bezug auf artgerechter Tierhaltung nachgehen.

Betreiber räumt Verstoß der Kennzeichnungspflicht bei Jungrindern ein

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Inzwischen hat sich auch der Biohof-Betreiber zu Wort gemeldet, der jedoch anonym bleiben möchte. In einer schriftlichen Stellungnahme räumt er die Verstöße offen ein: „In der Tat bin ich angezeigt worden. Bei der behördlichen Kontrolle – und das ist richtig – fehlten vier Ohrmarken bei Jungrindern. Hier lag ein Versäumnis der Kennzeichnungspflicht vor.“

Allerdings habe das nach Ansicht des Landwirts nichts mit „Tierschutzrelevanz“ zu tun: „Unsere Rinder, um die hier es hier geht, und ihr Stall sind nach dem ersten Kontrollbesuch amtlicherseits noch zweimal von der Behörde in Augenschein genommen worden. Es gab bei den letzten beiden Besuchen keine Beanstandungen mehr. Beim ersten Besuch waren die Tiere kurzzeitig in einem vorübergehenden Laufstall untergebracht. Ausreichend Futter und Wasser standen jederzeit zur Verfügung. [...] Alle Tiere waren immer und sind in sehr gutem Zustand.“

International tätige Öko-Kontrollstelle in Bad Berleburg gewesen

Der Stall sei zwar eingestreut gewesen, jedoch schien das der Kontrollbehörde dauerhaft nicht ausreichend gewesen zu sein. Des Weiteren verweist der Betreiber auf einen großen Laufstall für seine Tiere, der mittlerweile auch „winterfertig“ sei. „Inzwischen wurde mir amtlicherseits von der Kreisbehörde telefonisch bestätigt, dass keine Mängel vorliegen“, so der Landwirt. Auch die „ABCert“, eine international tätige Öko-Kontrollstelle für den ökologischen Landbau, habe seinen Bio-Hof wiederholt routinemäßig und unangemeldet kontrolliert und ebenfalls keine Beanstandungen gehabt.

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„Ich finde es gut und richtig, dass die Behörden Anzeigen nachgehen und Betriebe kontrollieren. Das ist ihre Pflicht. Auch für mich steht das Wohl meiner Tiere an erster Stelle. Deshalb bin ich dem Hinweis auf besseres Einstreu sofort und gerne nachgekommen. [...] Ich bin sehr froh heute sagen zu können, dass die Vorwürfe seit Wochen vom Tisch sind“, so der Hof-Betreiber.