Bad Berleburg. . Angeklagter musste sich in über 250 Fällen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Seinem Arbeitgeber zeigte er eine gefälschte Urkunde.

Zu einer Gesamtgeldstrafe von 14.400 Euro hat das Amtsgericht Bad Berleburg einen 33-jährigen Bad Berleburger wegen Urkundenfälschung verurteilt. Zu der Geldstrafe zog das Amtsgericht eine Verurteilung von März 2018 hinzu. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Angeklagte bereits wegen Fahrens ohne Führerschein in mehr als 250 Fällen verantworten müssen.

Die Anklage

Der 33-Jährige soll seinem Arbeitgeber im November 2017 eine gefälschte Erklärung vorgelegt haben, die bestätigen sollte, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Doch bereits seit 2008 soll er keinen gültigen Führerschein mehr gehabt haben. Trotzdem habe er als Projektleiter bei seinem Arbeitgeber permanent Fahrzeuge geführt und einen eigenen Dienstwagen besessen. „Ich wusste mir keinen Rat, hatte Angst, meinen Job zu verlieren“, so der Angeklagte.

Die Anstiftung

Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel zeigte wenig Verständnis für den Angeklagten, denn er habe nicht nur sich, sondern auch einen Dritten mit der Urkundenfälschung in Schwierigkeiten gebracht. Denn gegen den Mitarbeiter der Firma, der die gefälschte Erklärung angenommen hatte, lief ebenfalls ein Strafverfahren, das allerdings mittlerweile eingestellt wurde. „Es bedarf hoher krimineller Energie, einen Dritten in die Sache reinzureißen und sich sogar noch einen Dienstwagen zur Verfügung stellen zu lassen“, warf Hippenstiel dem Angeklagten vor.

Trotz dieses Vorfalls arbeitet der 33-Jährige weiterhin in der Firma – jedoch nicht mehr als Projektleiter.

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