Bad Berleburg. Der 28-Jährige aus Bad Berleburg stand unter zweifacher Bewährung, als er sich staatliche Leistungen erschlich. Jetzt kommt er ins Gefängnis.

Ein Bewährungsversager und das gleich in zwei Fällen: Obwohl er wegen zwei Verurteilungen aus den Jahren 2017 und 2018 noch unter Bewährung stand, trat der 28-jährige Berleburger sowohl im März als auch im August dieses Jahres wieder strafrechtlich in Erscheinung. „Wir machen uns als Gericht unglaubwürdig, wenn wir hier zum dritten Mal eine Bewährungsstrafe verhängen“, so Richter Torsten Hoffmann – und entschied auf eine siebeneinhalbmonatige Haftstrafe.

Die Anklagen

1. Betrug: In dem Zeitraum vom 4. bis 28. Februar 2019 soll der Angeklagte 560 Euro vom Arbeitsamt erhalten haben, obwohl er zu der Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Sein Bewährungshelfer Reinhold Vater habe ihm zwar gesagt, dass er dem Arbeitsamt unverzüglich mitteilen müsse, dass er eine neue Arbeitsstelle gefunden habe, dieser Aufforderung sei der 28-Jährige jedoch nicht nachgekommen. „Warum haben Sie nichts gesagt?“, hakte Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel nach – zumal er mehrmals die Gelegenheit dazu gehabt hätte, denn: In den dreieinhalb Wochen, in denen er unrechtmäßig die Leistungen erhalten hat, hatte er ein persönliches Gespräch mit einem Sachbearbeiter der Arbeitsagentur sowie zwei Telefongespräche mit zwei weiteren Mitarbeiterinnen des Arbeitsamtes.

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„Das stimmt, ich hätte etwas sagen sollen“, gab der Angeklagte zu; bevor ihn der als Zeuge geladene zuständige Sachbearbeiter weiter belastete. Dieser sagte aus, dass sich die Forderungen gegenüber des Arbeitsamtes mittlerweile sogar noch erhöht hätten: auf über 1200 Euro. Der Angeklagte habe im Nachhinein nämlich noch eine Erklärung abgegeben, dass er nie in dem genannten Zeitraum gearbeitet habe, so dass das Arbeitsamt weiter zahlte.

Langes Vorstrafenregister mit verschiedenen Delikten

Bereits in seiner Jugend ist der 28-Jährige strafrechtlich in Erscheinung getreten. Diese Straftaten sind allerdings nicht mehr im Bundeszentralregister vermerkt.

Dennoch ist sein Vorstrafenregister lang: Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Körperverletzung, Bedrohung, Betrug und Hausfriedensbruch.

„Das ist schon ganz schön unverschämt und dreist. Ich weiß nicht, wie man Ihnen noch beikommen kann als mit Knast“, so Oberamtsanwältin Judith Hippenstiel.

2. Fahren ohne Fahrerlaubnis: Im August soll der Angeklagte schließlich für eine rund zwei Kilometer lange Strecke mit einem Motorroller unterwegs gewesen sein, obwohl er dazu keine gültige Fahrerlaubnis hatte. „Hätte ich gewusst, dass der Roller so schnell war, hätte ich das nicht gemacht“, so der 28-Jährige. Gemerkt habe er das erst später. Weil er keinen Führerschein besitzt, darf er Kraftfahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 Kilometer pro Stunde fahren. Der Motorroller, mit dem er unterwegs gewesen war, kam jedoch auf eine Spitzengeschwindigkeit von knapp 50 Kilometern pro Stunde.

Das Urteil

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Der Verteidiger versuchte für seinen Mandaten noch eine Bewährungsstrafe zu verhandeln, da ihm mit einer neuen Teilzeit-Beschäftigung und seiner schwangeren Freundin eine positive Sozialprognose ausgestellt werden könne. Vergeblich. „Auch die Geburt seines erstes Kindes hat ihn nicht davon abgehalten Straftaten zu begehen“, gab Richter Hoffmann zu Bedenken. Die mittlerweile sechsjährige Tochter des Angeklagten lebt bei einer Pflegefamilie. „Ein krasseres Bewährungsversagen kann man sich kaum vorstellen.“