Bad Laasphe/Bad Berleburg. . Das Ehepaar wird wegen gemeinschaftlichen Betrugs in vier Fällen angeklagt. Mehrmonatige Bewährungsstrafen und eine Geldbuße von 900 Euro.

Sehr uneinsichtig und nicht wenig dreist hat ein in Hessen lebendes Ehepaar versucht, den vor Gericht angeklagten Betrug als einen Irrtum der Behörden darzustellen. Weder Oberamtsanwalt Benjamin Schneider noch Richter Torsten Hoffmann ließen sich hinters Licht führen, zumal eine Zeugin entscheidend zur Beweisaufnahme beigetragen hat.

Der Vorwurf gegen den 45-Jährigen und seine 18 Jahre jüngere Ehefrau lautete Betrug in vier Fällen. Beide sollen, als sie im Raum Bad Laasphe wohnten, jeweils in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden haben, während die Agentur für Arbeit zahlte. Damit sei der Steuerzahler um insgesamt 2950 Euro geschädigt worden.

„Das kann nicht sein, wir sind uns keiner Schuld bewusst, und wir können uns auch nicht vorstellen, dass wir zu viel Geld bekommen haben“, trumpfte die Ehefrau resolut auf. Sie selbst habe „über eine Hotline“ beim Jobcenter in Bad Berleburg zeitgerecht eine neue Arbeitsstelle mit der Bitte um Weitergabe an die Sachbearbeiterin in Bad Laasphe gemeldet. Der angeklagte Ehemann gab sich ebenfalls unschuldig: „Ich verstehe nicht, was ich hier überhaupt soll.“ Er könne ja schließlich nichts dafür, wenn das Arbeitsamt Meldungen nicht weitergebe und: „Ich frage mich, was die da in Laasphe eigentlich machen. Ob die da wohl nur Kaffee trinken?“

Veränderungen nicht gemeldet

Richter Hoffmann machte den beiden Hessen deutlich, dass sie als „Bedarfsgemeinschaft“ beim Arbeitsamt eingestuft seien. Beide haben mit ihrer Unterschrift versichert, dass sie als Empfänger von Sozialleistungen jede Veränderung der persönlichen Verhältnisse wie Arbeitsplatz und Einkünfte bei der Behörde melden.

Licht ins Dunkel der verwirrenden Schriftsätze des Jobcenters und den sich widersprechenden Angaben der Beschuldigten brachte schließlich eine Mitarbeiterin das Jobcenters in Bad Berleburg. Sie habe sich die komplette Akte des Ehepaares noch einmal sorgfältig angeschaut. Bis heute seien weitere Forderungen wegen Überzahlung an die beiden Angeklagten aufgelaufen. Und trotz genauer Durchsicht der Unterlagen: „Aktenvermerke über die angeblichen Anrufe gibt es nirgendwo.“ – „Das wäre aber definitiv im Interesse des Jobcenters gewesen,“ sagte Richter Hoffmann, „allein um Zahlungen einstellen zu können, wenn die beiden eine Arbeitsstelle angetreten hätten.“

Es sei schon kurios, so Ankläger Schneider, „dass Sie alles nur telefonisch machen und nichts nachweisen können“. Er sah die vorgeworfenen Taten als erwiesene Betrügereien an, gemeinschaftlich begangen in vier Fällen. „Die vorgetragenen Einlassungen werte ich als Schutzbehauptungen.“ So forderte er für die Frau fünf Monate, für den Ehemann acht Monate jeweils auf Bewährung, obendrein sei jeweils eine Geldbuße von 900 Euro strafangemessen.

Richter Torsten Hoffmann verurteilte beide zu je fünf Monaten Bewährungsstrafe und den geforderten Geldbußen. Als Bedarfsgemeinschaft seien sie den Auflagen nicht nachgekommen und hätten ihre Arbeitsaufnahme gar nicht oder zu spät gemeldet, um Sozialleistungen zu erhalten. „Und das ist Betrug.“