Bad Laasphe/Siegen. Der Betriebsrat der Aldi-Regionalgesellschaft Bad Laasphe fühlt sich in seiner Arbeit behindert. Jetzt landet der Fall vor dem Arbeitsgericht.
Im Streit zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat der Aldi Nord-Regionalgesellschaft Bad Laasphe kommt es am Mittwoch, 23. Oktober, zu einer Verhandlung vor der 1. Kammer des Arbeitsgerichts in Siegen. Das gab der Bezirksgeschäftsführer der Gewerkschaft Verdi, Jürgen Weiskirch, bekannt. Die Regionalgesellschaft betreibt ein Zentrallager und 60 Filialen im südöstlichen Westfalen und nordwestlichen Hessen mit mehr als 1000 Beschäftigten.
Allerdings schwelt der Streit zwischen Geschäftsführungen und Mitarbeiter-Vertretungen von 32 Aldi-Nord-Regionalgesellschaften seit 2014. Er hat seinen Ursprung in einer Auseinandersetzung um Arbeitszeiten und Überstunden, die in neuen Betriebsvereinbarungen geregelt werden sollen. Die Beschäftigten sollen sich bereit erklären, bis zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit Mehrarbeit und Überstunden zu leisten, heißt es.
Unterstützt durch die Gewerkschaft will der Betriebsrat der Regionalgesellschaft Bad Laasphe vor Gericht gleich sechs Unterlassungsanordnungen gegen die Regional-Geschäftsführung per einstweiliger Verfügung durchsetzen. Das geht aus der Antragsschrift hervor, die der Redaktion vorliegt. Betriebsrat und Gewerkschaft werfen der Geschäftsführung vor, die Arbeit des Betriebsrates zu behindern. Konkret gehe es darum, dass Aushänge oder Informationsschriften des Betriebsrates erst nicht verteilt und später dann auch Mitarbeiter durch die Geschäftsführung aufgefordert worden seien, diese Schriften einzusammeln.
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Außerdem wirft die Klägerseite der Geschäftsführung vor, falsche Behauptungen über den Vorsitzenden des Betriebsrates zu verbreiten. So soll dieser „mit aller Gewalt und aus persönlichem Interessen dem Unternehmen und der Gesellschaft Schaden zufügen“ wollen. Gewerkschaft und Betriebsrat möchten, dass die Geschäftsführung all diese Punkte unterlasse oder bei Zuwiderhandlung 10.000 Euro Ordnungsgeld zahlen müsse.
Stellungnahme des Arbeitgebers
Auf Anfrage unserer Redaktion äußert sich die Unternehmenskommunikation von Aldi Nord in Essen schriftlich zu den Vorwürfen: „Aufforderungen seitens der Geschäftsführung an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich gegen den Betriebsrat oder einzelne seiner Vertreter zu positionieren, gab und gibt es nicht. Die Geschäftsführung steht im regelmäßigen Austausch mit dem Betriebsrat. Ein kooperatives Verhältnis zum Betriebsrat als rechtlich legitimierte Arbeitnehmervertretung ist für uns selbstverständlich und wünschenswert. Dies wird von uns auch so praktiziert.“
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Und weiter heißt es: Es ist „korrekt, dass die Betriebsräte der Aldi-Regionalgesellschaften Horst und Bad Laasphe als letzte der insgesamt 32 Aldi-Regionalgesellschaften bislang nicht bereit waren, über die Betriebsvereinbarung zur Einführung eines neuen Arbeitszeitmodells im Verkauf und im Lager zu verhandeln. Die von den jeweiligen Geschäftsführern vorgelegten Betriebsvereinbarungen sowie die damit in Verbindung stehenden Arbeitsverträge verstoßen jedoch nicht gegen geltende Tarifverträge oder gesetzliche Regelungen. Auch die pauschale Behauptung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hierdurch schlechter gestellt würden, ist falsch.“ Der Antrag von Verdi sei somit „unbegründet“.