Bad Berleburg. Update: Viel Glück hatte ein 56-jähriger Berleburger, der am Sonntag von der Polizei gerettet wurde. Der Fundort des Mannes wurde korrigiert.

Wie erst jetzt bekannt wurde, haben Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdienst und Freiwilliger Feuerwehr einem desorientierten 56-jährigen Mann in Bad Berleburg am Sonntagabend das Leben gerettet. Polizeihauptkommissar Meik Scholze von der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein bestätigte entsprechende Informationen dieser Zeitung.

Fast drei Stunden gesucht

Der Mann war abends nicht zu seiner Wohnanschrift in einer Pflegeeinrichtung zurückgekehrt. Deshalb wurde gegen 19.50 die Polizei hinzugezogen. „Zwischenzeitlich waren vier Streifenwagen daran beteiligt“, so Scholze. Als die üblichen Suchroutinen nicht zum Erfolg führten, wurden auch der Löschzug 1 der Freiwilligen Feuerwehr Bad Berleburg gegen 21.33 Uhr alarmiert, um die Suche personell zu unterstützen. Ein ebenfalls angeforderter Polizeihubschrauber kam nicht mehr zum Einsatz, weil der Mann gegen 22.40 Uhr durch Feuerwehreinsatzkräfte an der Odeborn unter der Brücke der Bundesstraße 480 am Nordknoten gefunden und an den Rettungsdienst übergeben wurde. Der Fundort des Mannes sowie die Auffindesituation wurden durch die Pressestelle der Polizei zwischenzeitlich korrigiert. Zunächst hatte es geheißen, der Mann sei unter der „Biberbrücke“ an der Odebornskirche gefunden worden.

Stark unterkühlt

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Nach Informationen dieser Zeitung soll der Mann aus noch ungeklärter Ursache zur Odeborn gelaufen sein und war offenbar durchnässt und stark unterkühlt gerade noch rechtzeitig gefunden worden. Der Mann wurde von einer Rettungswagenbesatzung versorgt und dann zur stationären Behandlung in die Vamed-Klinik Bad Berleburg gebracht.

Patienten dürfen nicht eingeschlossen werden

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Auf Nachfrage dieser Zeitung erläuterte die Kreispolizeibehörde, dass sich auch Personen mit Einschränkungen wie verminderter Orientierungsfähigkeit oder Demenzerkrankungen frei bewegen dürfen und nicht am Verlassen von Pflegeeinrichtungen gehindert werden können. „Die Hürden für Einschränkungen der Freiheit sind bewusst extrem hoch“, erläutert Polizeihauptkommissar Meik Scholze.

Richterlicher Beschluss notwendig

Vergleiche man die Situation mit einer geschlossenen Psychiatrie, dann sei für die Einweisung eines Patienten entweder die Freiwilligkeit und Zustimmung des Betroffenen oder gegen den Willen des Betroffenen ein richterlicher Beschluss notwendig. Ähnlich sei dies auch bei anderen Maßnahmen. Selbst für ein Fallgitter am Bett eines Patienten sei ein richterlicher Beschluss notwendig, so Scholze.