Bad Berleburg. . „Es ist kein Register mehr, das ist schon ein kleines Buch“, kommentiert der vorsitzende Richter Torsten Hoffmann die Vorbelastungen des Mannes.

Diebstahl in drei Fällen, versuchter Diebstahl in einem besonders schweren Fall und räuberischer Diebstahl – für diese Vergehen kassierte ein 44-jähriger Bad Berleburger eine zweijährige Haftstrafe. Er musste sich vor dem Schöffengericht Bad Berleburg verantworten.

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Nachdem Staatsanwalt Christopher Lenz die fünf Anklagen gegen den 44-Jährigen verlesen hatte, bestätigten sich die Vorwürfe – denn der Angeklagte zeigte sich geständig: Er war im Juli vergangenen Jahres in eine Tierarztpraxis in Bad Berleburg durch ein geöffnetes Fenster eingestiegen und hatte eine Geldbörse, in der sich 565 Euro befanden, entwendet. Die Polizei hatte den Dieb wenig später in der Odeborn festgenommen und konnte die Geldbörse sicherstellen – allerdings ohne die 565 Euro. Diesen Wert muss der Angeklagte nun zurückzahlen.

Whiskey, IPad und Geld als Beute

Im September vergangenen Jahres war der Angeklagte in Siegen in ein Auto eingebrochen: Er hatte ein Fenster des Golfs mit dem Ellbogen eingeschlagen und ein IPad, ein Handy und einen Geldbeutel gestohlen. Zeugen hatten die Flucht des Angeklagten jedoch verhindern können – sie hatten ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten können. Das Diebesgut hatte der 44-jährige Angeklagte, als er erwischt worden war, fallengelassen – so war ein Sachschaden von 1500 Euro entstanden.

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Es sind allerdings nicht nur Wertgegenstände, die in das Beuteschema des Angeklagten passen: Im November 2018 hatte er in einem Supermarkt in Siegen zwei Whiskey-Flaschen im Wert von circa 76 Euro gestohlen, im Januar diesen Jahres hatte er fünf Flaschen Whiskey im Wert von fast 100 Euro in einem Supermarkt in Kreuztal geklaut. Zuletzt hatte der Angeklagte in einer Parfümerie in Siegen versucht, sieben Parfüms der Marke Gucci (Warenwert von 602 Euro) zu stehlen. Als eine Verkäuferin aufmerksam geworden war und den Dieb angesprochen hatte, griff er fest nach ihrem linken Arm so dass Hämatome bei der Frau entstanden waren. „Dadurch war ich drei Tage außer Gefecht gesetzt“, so das Opfer bei seiner Zeugenaussage vor Gericht. „Ich wollte der Frau nicht wehtun. Ich musste die Parfüms klauen, weil ich im Gegenzug von Kollegen Drogen bekommen habe“, erklärte sich der Angeklagte.

Seit 25 Jahren sei der Angeklagte nun abhängig von Heroin und Benzodiazepinen. Er berichtete dem Gericht ausführlich über seine Suchtproblematik und kämpfte um Verständnis für seine Taten. Momentan befindet er sich nachweislich seit sechs Wochen in Therapie. Seine 22 Eintragungen im Vorstrafenregister bestätigen seine Suchtkarriere. Die meisten Eintragungen sind Diebstähle – mit denen der Angeklagte versucht, seine Drogen zu finanzieren. „Es ist kein Register mehr, das ist schon ein kleines Buch“, kommentiert der vorsitzende Richter Torsten Hoffmann die Vorbelastungen des Angeklagten.