Wittgenstein. Info-Abend für Wittgenstein zum NRW-Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ gut besucht. Sportbund will Projekt-Anträge erst einmal sammeln.
Die Sportvereine in Wittgenstein machen sich auf den Weg zu einem neuen Fördertopf des Landes NRW rund um die „Moderne Sportstätte 2022“. Und das Interesse ist groß. „Ich habe hier schon neun formlose Anträge liegen – mit vielfältigen Projekt-Skizzen“, kann Maria Breuer vom Gemeindesportverband Erndtebrück noch beim Info-Abend rund ums Thema im Bad Berleburger Bürgerhaus am Markt berichten. Zugleich warnt Ottmar Haardt, Vorsitzender Kreissportbund Siegen-Wittgenstein, die rund 70 anwesenden Vereinsvertreter vor großer Eile.
Etappenziel: eine Prioritäten-Liste
Denn: Die Frist für Anträge bei der Staatskanzlei sei erst der 31. Oktober 2020. Zunächst aber wolle der Kreissportbund gemeinsam mit den beiden Stadtsportverbänden Bad Berleburg und Bad Laasphe sowie dem Gemeindesportverband Erndtebrück alle Wittgensteiner Projekt-Anträge sammeln – vor allem, um „Verfahrensfehler zu vermeiden“, so Haardt, nach dem Prinzip „Genauigkeit vor Schnelligkeit“.
900.000 Euro allein für Wittgenstein
Im Fördertopf des Landes NRW liegen für Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück jeweils 300.000 Euro – für die Renovierung, Modernisierung und Sanierung vereinseigener oder gepachteter Sportstätten.
Favorisiert werden Maßnahmen, die der Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit, Geschlechter-Gerechtigkeit, Unfallvermeidung oder der digitalen Modernisierung dienen. Nicht förderfähig sind Neubau-Maßnahmen.
Nächstes Etappenziel im Verfahren sei es deshalb, bis zum 31. März 2020 eine Prioritäten-Liste der Projekte sowie gemeinsame Förderkriterien zu erarbeiten. Dieses Prinzip werde im Übrigen auch von den drei Wittgensteiner Rathäusern unterstützt, betonte Haardt, deren Vertreter er ebenfalls im Saal begrüßte.
Kommunen ab 30. September 2020 im Spiel
Die Kommunen sollen dann bis 30. September 2020 ins Spiel kommen – und Gelegenheit haben, die Projekte etwa mit bereits vorliegende Sportstätten-Konzepten in Einklang zu bringen.
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Anträge stellen können übrigens Vereine, die selbst Sportstätten besitzen oder auf mindestens noch weitere zehn Jahre gepachtet haben. Letzteres diene auch der Absicherung des später ausgezahlten Zuschusses, so KSB-Vorsitzender Haardt.
Sorge vor „Überzeichnung“ des Programms
Und was geschieht, wenn das Förderprogramm „überzeichnet“ sei, also mehr Fördergelder beantragt würden als im Topf vorhanden? Das wollte Stephan Hochdörffer vom TV Laasphe wissen. Hier müsse man erst einmal sehen, was überhaupt an Anträgen komme, so KSB-Vorsitzender Ottmar Haardt. Und: „Wir werden versuchen, da ein gerechtes System zu finden.“
Welche Vereine am Ende tatsächlich in den Genuss der Fördergelder kommen, das sollen die Stadt- und Gemeindesportverbände schließlich gemeinsam mit dem Kreissportbund festlegen.
„Bagatell-Grenze“ beachten
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Haardt riet den Vertretern der Wittgensteiner Sportvereine aber schon jetzt dazu, in jedem Fall Projekt-Förderungen oberhalb einer „Bagatell-Grenze“ von 12.000 Euro zu beantragen. Hier appellierte der KSB-Vorsitzende auch an die Kreativität der Antragsteller.
Die Fördersätze liegen je nach Projekt-Umfang zwischen 50 und 90 Prozent. Eigenanteile können laut Haardt zum Beispiel die Kommunen beisteuern, aber ebenso aus dem aktuellen LEADER-Förderprogramm kommen.