Siegen-Wittgenstein. Die Kreisverwaltung lässt Angebot und Nachfrage analysieren. Mehrere Maßnahmen sollen Versorgung und Bedürfnisse auch in Wittgenstein sichern.

Wie entwickelt sich der Wohnraum-Bedarf im Kreis Siegen-Wittengenstein in den kommenden Jahren? Und wer benötigt welchen Wohnraum? Auf diese und weitere Fragen gibt nun die Wohnungsmarkt-Analyse für den Kreis Siegen-Wittgenstein Antworten. Die wichtigsten Ergebnisse stellte Thomas Abraham von der „empirica ag“ am Donnerstag in Siegen vor.

Die Fakten

1. „Der Wohnungsmarkt im Kreis Siegen-Wittgenstein ist in den meisten Segmenten angespannt“, sagt Thomas Abraham. Am stärksten trifft das auf Siegen und den „Teilraum Zentrum“ (siehe Infobox) zu. Allerdings müsse man diese Situation immer in Relation sehen: In Köln sei der Wohnungsmarkt zum Beispiel deutlich angespannter als in Siegen, so Thomas Abraham.

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2. Es gibt im Kreis Siegen-Wittgenstein keine Wohnungsnot, hebt Landrat Andreas Müller ausdrücklich hervor. „Wohnungen stehen in der richtigen Größe, Ausstattung und so weiter zur Verfügung. Nur nicht immer am richtigen Ort.“

3. Vor allem bei Mietwohnungen steige die Nachfrage von Älteren. Nachbesserungsbedarf gibt es dort vor allem beim barrierefreien Wohnen. Aber auch neugebaute Eigentumswohnungen werden von Älteren immer häufiger erworben, da sie auf der Suche nach Alternativen zum Pflegeheim sind.

4. Der Bestand an Eigentumswohnungen wird vor allem von jüngeren und mittelalten Haushalten gekauft. Für Familien ist dabei das Einfamilienhaus die bevorzugte Wohnform. Häufig wird das Gebäude von einer älteren Generation übernommen.

5. Geflüchtete konkurrieren mit Haushalten mit niedrigem Einkommen um bezahlbaren Wohnraum. „Eine größere Bleibeperspektive haben Geflüchtete mit Familien“, sagt Thomas Abraham.

6. Engpässe gibt es vor allem im „Teilraum Ost“ mit Wittgenstein bei der Stabilisierung der Wohnungsnachfrage. Einen Mangel gibt es hier, aber auch im „Teilraum Zen­trum“ samt Siegen bei altersgerechten Neubauten, Wohnungsbeständen und ganzen Quartieren.

Das Vorgehen bei der Wohnraum-Analyse

Die Wohnraum-Analyse, an der außer Thomas Abraham auch Philipp Schwede und Jana Süße gearbeitet haben, beruht auf mehreren Datenquellen. Es sind unter anderem statistische Auswertungen, Experten-Gespräche mit Wohnungsmarkt-Akteuren, Befragungen der kreisangehörigen Kommunen und Ortsbegehungen.

Ferner wurde der Kreis Siegen-Wittgenstein in vier Teilräume aufgeteilt: „Teilraum Ost“ mit Bad Berleburg, Bad Laasphe, Erndtebrück und Hilchenbach. „Teilraum Zentrum“ mit Netphen, Kreuztal, Wilnsdorf und Freudenberg. „Teilraum Süd“ mit Burbach und Neunkirchen sowie die Stadt Siegen als eigener Sektor.

Die Probleme

Insgesamt gibt es in Siegen-Wittgenstein einen Bedarf von 248 Hektar Wohnraum, der zur Verfügung gestellt werden muss, erklärt Arne Wied, Dezernent für Bauen, Umwelt und Wirtschaft im Kreis Siegen-Wittgenstein. Die Baulücken belaufen sich auf 247 Hektar und die anrechenbaren Reserven auf 623 Hektar.

Andreas Müller, Landrat Kreis Siegen-Wittgenstein: „Wohnungen stehen in der richtigen Größe, Ausstattung und so weiter zur Verfügung.  Nur nicht immer am richtigen Ort.“
Andreas Müller, Landrat Kreis Siegen-Wittgenstein: „Wohnungen stehen in der richtigen Größe, Ausstattung und so weiter zur Verfügung. Nur nicht immer am richtigen Ort.“ © Kreis Siegen-Wittgenstein

Allerdings gibt es viele rechtliche Einschränkungen, die eine Bebauung erschweren. Das sind etwa Natur-, Wasser- und Vogelschutz-Gebiete oder Vorgaben der Landesplanung. In der waldreichen Region Siegen-Wittgenstein dürfen Waldbereiche zum Beispiel nur in Anspruch genommen werden, wenn der Bedarf nachgewiesen ist und dieser nicht außerhalb des Waldes realisierbar ist. „Die Städte und Gemeinden müssen die Baugebiete überdenken“, sagt Landrat Andreas Müller. „Und wir müssen die Voraussetzungen schaffen, dass wieder gebaut werden kann.“

Die Lösungsansätze

Konkret hat der Landrat verschiedene Ideen, „wie man zur Belebung und Unterstützung des Wohnungsmarktes im Kreis beitragen kann“.

1. Er möchte einen „revolvierenden Wohnbauflächen-Fonds“ ins Leben rufen. So könnten etwa Ausgleichsflächen geschaffen werden. Dafür veranschlagt er ein Budget von fünf Millionen Euro.

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2. Wohnbaufördermittel werden zurzeit nur zögerlich genutzt. Müller möchte ein eigenes Förderprogramm schaffen, über das Wohnungsbauträger einen Zuschuss erhalten und die Modernisierung älterer Gebäude unterstützt wird.

3. Zudem denkt er über eine Erhöhung des Stammkapitals der Kommunalen Siedlungsgesellschaft (KSG) nach. „Der KSG leistet eine verlässliche Arbeit“, sagt Landrat Andreas Müller.

4. Die Kreisverwaltung möchte die Aktivitäten der KSG ausweiten. Die Kommunale Siedlungsgesellschaft würde hierbei als „Dienstleister der Kommunen tätig“.